Dazu habe ich unter anderem bereits auf X Stellung genommen, wie unten folgt:
Siehe auch https://t.me/lambauer/2049
Artikel 2 der GFK 1951/1967 trägt die Fassung, wie sie der UN-Konferenz zu Genf 1951 zur Erwägung vorlag (A/CONF.2/1).
Diese Fassung stammt aus der Feder des Ad Hoc Committee on Refugees and Stateless Persons (E/1850), welches mit der Resolution des ECOSOC vom 8. August 1949, E/RES/248(IX), ins Leben gerufen worden war; darin wird der Auftrag an dieses Komitee, soweit er hier von Interesse ist, wie folgt umschrieben:

Zur Erinnerung nochmals besagter Artikel 2 im Entwurf des Ad Hoc Committee’s (E/1618):

Im selben Entwurf (E/1618) scheint der folgende Artikel 7 auf:

Hier wird also für den Aufenthalt des Flüchtlings das Wort residence verwendet, während es oben, wie gesagt anders, finds himself heißt.
Daraus erhellt unwiderlegbar, dass mit der letzteren Formulierung tatsächlich das wiedergewonnene seelisch-psychische Wohlbefinden des Flüchtlings, und nicht seine örtliche Existenz gemeint ist.
Das hat weitreichende rechtliche Implikationen, die e contrario besagen, dass der Flüchtling in einem Land, in dem er etwa mit Fremdenhass und faschistoidem Rassismus, anstatt mit offenen Armen, begrüßt wird, nicht an dessen Gesetze gebunden ist!
Mittlerweilen steht, nicht zuletzt aufgrund meiner Bemühungen, relevante UN-Beschlüsse und Resolutionen auszugraben, die dies belegen, unwiderlegbar fest, dass die Ursachen für Flucht zu einem hohen Prozentsatz immer bis zum westlich dominierten Weltwirtschafts- und Welthandelskreislauf zurückgeführt werden kann, welche von systematischer Unterdrückung der Völker in den Rohstoff reichen Ländern und der Verhinderung, dort starke Gemeinwesen entstehen zu lassen, geprägt sind.
Die Verantwortung für das Flüchtlingsphänomen liegt also meist in der westlichen Politik, die unfähig oder unwillig ist, solche Praktiken ihrer Industrien und der von ihnen gedungenen Söldner und/oder korrupter Militärs abzustellen. Siehe dazu auch meine Arbeiten: Zu den ersten CAR-Resolutionen des UNSC, und: Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft sowie eine Aktualisierung hierzu!
Diese Umstände rechtfertigen drastische Mittel zu ihrer beseitigenden Korrektur!
Wer Familienzuzug behindert, belastet seelisch schwer.
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