Kuba

Hier findet der geschätzte Leser die, eventuell bisweilen ergänzte, je aktuelle Fassung meiner Arbeit zum oben genannten Thema. Damit sie wirklich in den Genuss der jeweils letztaktuellen Fassung gelangen, wird meinen Abonnenten empfohlen, lediglich das erste Mal den Link im Verständigungs-Mail zu benutzen, alle weiteren Male aber hier, auf der Webseite vorbeizuschauen, weil nur hier„Kuba“ weiterlesen

Nochmals: Wirtschaftssanktionen versus UN-Gewaltverbot

RESS, Das Handelsembargo, Springer, Berlin (2000), 14, versucht zu argumentieren, dass Wirtschaftssanktionen nicht gegen das Gewaltverbot des Artikels 2/4 UN-Charta verstoßen, weil Ad 1.: Die in der bezeichneten Passage der Präambel positiv zur Sprache kommende bewaffnete Gewalt, welche nur im gemeinschaftlichen Interesse angewandt werden soll, besagt überhaupt nichts darüber aus, was unter einem Verbot, Gewalt„Nochmals: Wirtschaftssanktionen versus UN-Gewaltverbot“ weiterlesen

Artikel 151/1/a UNCLOS und seine Bedeutung für eine remunerative Weltwirtschaft

Artikel 151/1/a UNCLOS lautet: Die uns hier vor allem interessierende Kernaussage dieser Bestimmung sieht also vor, dass die Waren, welche aus Ressourcen des Area erzeugt worden sind, für die Produzenten remunerative und für die Konsumenten faire Preise haben sollen. Die Kenntnis von der Bedeutung von remunerative wird hier vorausgesetzt. Interessant ist jene der producers! Dazu„Artikel 151/1/a UNCLOS und seine Bedeutung für eine remunerative Weltwirtschaft“ weiterlesen

Nochmals: Artikel 28/1 UN-Charta verlangt nach Ständigen Vertretern, die national-verfassungsrechtlich Regierungsfunktion innehaben

https://news.un.org/en/story/2026/05/1167555 Was reformiert gehört, ist nicht so sehr die Zahl der Mitglieder des UNSC, sondern das Maß, in dem dessen Verfahrensregeln (der Charta) eingehalten werden. Und damit dies erfolgen kann, sind die Akteure in ihm von Erpressung und anderem Zwang zu befreien, vor allem, indem sie von ihren Regierungen gemäß Artikel 28/1 der Charta unabhängig„Nochmals: Artikel 28/1 UN-Charta verlangt nach Ständigen Vertretern, die national-verfassungsrechtlich Regierungsfunktion innehaben“ weiterlesen

Artikel XXI (b)(i) GATT 1947/1994 legitimiert nicht strafweise verhängte unilaterale Wirtschaftssanktionen!

Artikel XXI GATT lautet insgesamt: Wahrscheinlich ist, dass die USA sich betreffs ihrer unilateralen Wirtschaftssanktionen gegen Iran, welche sie an dessen Atomprogramm koppeln, zu deren angeblicher Rechtfertigung auf die im vorigen Zitat dunkelblau hervorgehobene Passage beziehen wollen. Diese meint indes etwas gänzlich Anderes, als angebliche Verstöße gegen den NPT, welche spaltbares Material inkludieren, zu sanktionieren;„Artikel XXI (b)(i) GATT 1947/1994 legitimiert nicht strafweise verhängte unilaterale Wirtschaftssanktionen!“ weiterlesen

Zur Ambivalenz der Würde des Menschen: einerseits vor Gott und andererseits vor Seinesgleichen

Seine Heiligkeit, Papst Leo XIV. hat jüngst die Todesstrafe unter Hinweis auf die Würde des Menschen als unzulässig abgelehnt: Dem ist, wie folgt, ergänzend beizusetzen: Jesus Christus hatte nach, seit Jahrhunderten einhelliger, Christlicher Lehre sowohl göttlichen als auch menschlichen Wesenscharakter. Das ist stimmig, denn der Mensch ist allgemein dort göttlich, wo er sein Antlitz und„Zur Ambivalenz der Würde des Menschen: einerseits vor Gott und andererseits vor Seinesgleichen“ weiterlesen

Nochmals: Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention

Dazu habe ich unter anderem bereits auf X Stellung genommen, wie unten folgt: Siehe auch https://t.me/lambauer/2049 Artikel 2 der GFK 1951/1967 trägt die Fassung, wie sie der UN-Konferenz zu Genf 1951 zur Erwägung vorlag (A/CONF.2/1). Diese Fassung stammt aus der Feder des Ad Hoc Committee on Refugees and Stateless Persons (E/1850), welches mit der Resolution„Nochmals: Artikel 2 der Genfer Flüchtlingskonvention“ weiterlesen

Ist nach US-amerikanischem Bundes-Verfassungsrecht eine dritte Amtszeit des Präsidenten wirklich ausgeschlossen?

Hier findet der geschätzte Leser, bisweilen erneuert, die je aktuelle Fassung meiner Arbeit zum oben genannten Thema. Damit sie wirklich in den Genuss der jeweils letztaktuellen Fassung gelangen, wird meinen Abonnenten empfohlen, lediglich das erste Mal den Link im Verständigungs-Mail zu benutzen, alle weiteren Male aber hier, auf der Webseite vorbeizuschauen, weil nur hier der„Ist nach US-amerikanischem Bundes-Verfassungsrecht eine dritte Amtszeit des Präsidenten wirklich ausgeschlossen?“ weiterlesen

Zur Prärogative des Heiligen Stuhls, sich in politischen Fragen zu äußern

Artikel I des Lateranvertrags 1929 über die Begründung der Città del Vaticano lautet, wie angehängt. Darin anerkennt Italien die römisch-katholische Religion gemäß Sardischer Verfassung vom 4. März 1848 (angehängt) als Staatsreligion. Schon der Wortlaut dieser zuletzt zitierten Bestimmung, der von Staatsreligion spricht, besagt klar und deutlich die Kompetenz des Kirchenoberhauptes, sich auch in politischen Fragen„Zur Prärogative des Heiligen Stuhls, sich in politischen Fragen zu äußern“ weiterlesen