Von der Neutralität im Kriege und zur Frage, ob der Neutrale insbesondere Waffen liefern dürfe

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Die Karim-Khan-Entscheidung der ASP des ICC

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Aphorismus zur Hoffnung

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Zur jüngsten BoG-Resolution der IAEA, GOV/2026/40, sowie zu Artikel XII des IAEA-Statuts. Zugleich eine klarstellende Revision von bezüglichen Teilen meines NPT-Kommentars aus 2013.

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Kuba

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Nochmals: Wirtschaftssanktionen versus UN-Gewaltverbot

RESS, Das Handelsembargo, Springer, Berlin (2000), 14, versucht zu argumentieren, dass Wirtschaftssanktionen nicht gegen das Gewaltverbot des Artikels 2/4 UN-Charta verstoßen, weil Ad 1.: Die in der bezeichneten Passage der Präambel positiv zur Sprache kommende bewaffnete Gewalt, welche nur im gemeinschaftlichen Interesse angewandt werden soll, besagt überhaupt nichts darüber aus, was unter einem Verbot, Gewalt„Nochmals: Wirtschaftssanktionen versus UN-Gewaltverbot“ weiterlesen

Artikel 151/1/a UNCLOS und seine Bedeutung für eine remunerative Weltwirtschaft

Artikel 151/1/a UNCLOS lautet: Die uns hier vor allem interessierende Kernaussage dieser Bestimmung sieht also vor, dass die Waren, welche aus Ressourcen des Area erzeugt worden sind, für die Produzenten remunerative und für die Konsumenten faire Preise haben sollen. Die Kenntnis von der Bedeutung von remunerative wird hier vorausgesetzt. Interessant ist jene der producers! Dazu„Artikel 151/1/a UNCLOS und seine Bedeutung für eine remunerative Weltwirtschaft“ weiterlesen

Nochmals: Artikel 28/1 UN-Charta verlangt nach Ständigen Vertretern, die national-verfassungsrechtlich Regierungsfunktion innehaben

https://news.un.org/en/story/2026/05/1167555 Was reformiert gehört, ist nicht so sehr die Zahl der Mitglieder des UNSC, sondern das Maß, in dem dessen Verfahrensregeln (der Charta) eingehalten werden. Und damit dies erfolgen kann, sind die Akteure in ihm von Erpressung und anderem Zwang zu befreien, vor allem, indem sie von ihren Regierungen gemäß Artikel 28/1 der Charta unabhängig„Nochmals: Artikel 28/1 UN-Charta verlangt nach Ständigen Vertretern, die national-verfassungsrechtlich Regierungsfunktion innehaben“ weiterlesen

Artikel XXI (b)(i) GATT 1947/1994 legitimiert nicht strafweise verhängte unilaterale Wirtschaftssanktionen!

Artikel XXI GATT lautet insgesamt: Wahrscheinlich ist, dass die USA sich betreffs ihrer unilateralen Wirtschaftssanktionen gegen Iran, welche sie an dessen Atomprogramm koppeln, zu deren angeblicher Rechtfertigung auf die im vorigen Zitat dunkelblau hervorgehobene Passage beziehen wollen. Diese meint indes etwas gänzlich Anderes, als angebliche Verstöße gegen den NPT, welche spaltbares Material inkludieren, zu sanktionieren;„Artikel XXI (b)(i) GATT 1947/1994 legitimiert nicht strafweise verhängte unilaterale Wirtschaftssanktionen!“ weiterlesen

Zur Ambivalenz der Würde des Menschen: einerseits vor Gott und andererseits vor Seinesgleichen

Seine Heiligkeit, Papst Leo XIV. hat jüngst die Todesstrafe unter Hinweis auf die Würde des Menschen als unzulässig abgelehnt: Dem ist, wie folgt, ergänzend beizusetzen: Jesus Christus hatte nach, seit Jahrhunderten einhelliger, Christlicher Lehre sowohl göttlichen als auch menschlichen Wesenscharakter. Das ist stimmig, denn der Mensch ist allgemein dort göttlich, wo er sein Antlitz und„Zur Ambivalenz der Würde des Menschen: einerseits vor Gott und andererseits vor Seinesgleichen“ weiterlesen