Zum völkerrechtlichen Schutz von obersten Staatsorganen vor Angriffen gegen Leib und Leben

Aus Anlass der jüngsten Drohungen und Mordhandlungen durch die USA, welche unter Artikel 141 UNCLOS am besten Wege ist, ihre Staatlichkeit zu verlieren, und die völkerrechtswidrige zionistische Entität Israel gegen Regierungsmitglieder der Islamischen Republik Iran soll im Folgenden deren internationalrechtlicher Schutz vor solchen Übergriffen einer näheren Betrachtung unterzogen werden.

Corpus Iuris Canonici

Hier findet der geschätzte Leser, bisweilen erneuert, die je aktuelle Fassung meiner kommentierten Übersetzung aus dem Lateinischen des CIC. Es folgen Aktualisierungsvermerke in umgekehrt chronologischer Auflistung. 20260503, 1946 Um die FNN 21 und 22 sowie den bezogenen zugesetzten Text ergänzt. 1539 Dito. Schiebt euch euren Antisemitismus-Vorwurf in den Allerwertesten! 1459 Dito. 20260502, 1450 Um eine„Corpus Iuris Canonici“ weiterlesen

Friedensvertrag, geschlossen zu Senlis, zwischen Karl VIII., König von Frankreich, einerseits und Maximilian I., König der Römer, und dessen Sohn, Philipp, Erzherzog von Österreich, andererseits, den 23. Mai 1493

Hier findet der geschätzte Leser, bisweilen erneuert, die je aktuelle Fassung meiner kommentierten Übersetzung aus dem Altfranzösischen des oben genannten Friedensvertrags.

Gedanken zur jüngsten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu den Militärschlägen der Islamischen Republik Iran auf arabische Staaten am 28. Februar 2026, S/RES/2817(2026).

Hier findet der geschätzte Leser, eventuell bisweilen erneuert, die aktuelle Fassung meiner Arbeit zum oben genannten Titel. == “ == Anmerkung zu den US-Militärbasen am Golf von Persien: Siehe dazu auch: https://arthurlambauer.blog/2026/03/02/einige-uberlegungen-zum-un-recht-betreffs-fremder-militarischer-basen/ 1. Bahrain: (Iden des März, 2026, 1407.) Am 23. Dezember 1971, mithin an ein und demselben Tag (!), erfolgte zwischen dem US-amerikanischen Chargé„Gedanken zur jüngsten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu den Militärschlägen der Islamischen Republik Iran auf arabische Staaten am 28. Februar 2026, S/RES/2817(2026).“ weiterlesen

Der New-START-Vertrag im Lichte des Artikels VI NPT

An der Verhandlung, Abfassung, Annahme und Unterzeichnung des New-Start-Vertrags (2010) waren ausschließlich die USA und die Russische Föderation beteiligt. Demgegenüber lautet Artikel VI NPT, wie folgt: Each of the Parties to the Treaty undertakes to pursue negotiations in good faith on effective measures relating to cessation of the nuclear arms race at an early date„Der New-START-Vertrag im Lichte des Artikels VI NPT“ weiterlesen