Zu den Pakistan betreffenden rechtlichen Implikationen des persisch-osmanischen Friedens aus 1727, des turko-pakistanischen Kooperationspaktes aus 1954 sowie des Bagdad-Pakts aus 1955 im Hinblick auf die Verteidigung Irans gegen „Israel“

Ergänzend zu meinen Ausführungen hier: und hier: ist festzuhalten, wie folgt: Die eigentümliche Konstruktion des Inhalts des OP1 dieses Friedensvertrags impliziert, wie ebendort bereits angeschnitten, auch, dass die Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 gleichsam im Auftrag der Perser erfolgte, denn nur so ist erklärbar, warum dort die Jurisdiktion über die Provinz Huveise (also Arabien;„Zu den Pakistan betreffenden rechtlichen Implikationen des persisch-osmanischen Friedens aus 1727, des turko-pakistanischen Kooperationspaktes aus 1954 sowie des Bagdad-Pakts aus 1955 im Hinblick auf die Verteidigung Irans gegen „Israel““ weiterlesen

Zur Unzulässigkeit einer Erklärung non grata des UNSG, nach der „Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations“

Vorauszuschicken ist, dass die diplomatenrechtliche Erklärung non grata ihrer Natur nach kein (einschränkender) Bestandteil der Privilegien eines diplomatischen Vertreters, sondern deren rechtlich eigenständige Ablehnung im Einzelfall ist; weshalb sie, soll sie greifen, einer gewohnheitsrechtlichen oder positivrechtlichen Normierung bedarf, wie sie etwa, betreffs des diplomatischen Verkehrs zwischen Staaten, in der hier aber nicht anwendbaren Wiener Diplomatenrechtskonvention,„Zur Unzulässigkeit einer Erklärung non grata des UNSG, nach der „Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations““ weiterlesen

Die russo-britische Allianz mit dem Iran aus 1942

Am 29. Januar 1942 schlossen die UdSSR und das UK (als Verbündete Staaten) mit dem Iran ein Abkommen, aus dem im Folgenden auszugsweise kommentierend zitiert wird: Wie unten bei Artikel 5 sichtbar werden wird, entsprach das Hinausschieben des Friedensschlusses mit Deutschland mit Rücksicht auf die Artikel 106 und 107 UN-Charta einem Plan (zumindest) der West-Alliierten.„Die russo-britische Allianz mit dem Iran aus 1942“ weiterlesen

Die Bedeutung der „UN Convention on Jurisdictional Immunities of States and Their Property“ für die gegen die Russische Föderation verhängten restriktiven Maßnahmen

Im Annex zu ihrer Resolution A/RES/59/38 nahm die UNGA 2004 die im Titel dieses Beitrags genannte Konvention an. Dem war die bereits 1991 erfolgte Vorlage dieses Konventionstextes durch die ILC vorausgegangen, welcher hier samt eines Kommentars zu den einzelnen Artikeln abrufbar ist. Die ersten beiden Artikel dieser Konvention lauten (der zweite hiervon auszugsweise), wie folgt:„Die Bedeutung der „UN Convention on Jurisdictional Immunities of States and Their Property“ für die gegen die Russische Föderation verhängten restriktiven Maßnahmen“ weiterlesen

Die Konferenzen von Bandung (Bandoeng) und der Kongo

Am 13. Juli 1960 richtete die Staatsführung der ( heute: Demokratischen) Republik Kongo (DRC) ein Telegramm (S/4382, Annex) an den UNSG folgenden Inhalts: In der orange hervorgehobenen Passage kündigt die DRC für den Fall, dass UN-Hilfe nicht unverzüglich einlange, ihre Verpflichtung an, die Mächte des Paktes von Bandung anzurufen. In Bandung (Bandoeng, Indonesien) fanden bislang„Die Konferenzen von Bandung (Bandoeng) und der Kongo“ weiterlesen

Das Amendment des Rom-Statuts aus 2017 betreffend Fragmentation-Waffen, die Röntgenstrahlen entkommen, und dessen Bedeutung (im Umkehrschluss) für die neuronale Vernetzung der Menschheit

Eine PDF-Datei zum angeführten Thema findet sich hier.

Ein kurz gefasster Fahrplan in die Zukunft – Teil III

Inzwischen haben Guntram Bechtold und ich auf WhatsApp einen Dialog über meinen Teil I sowie auch Teil II des Fahrplans geführt, in dem er, im direkten Zusammenhang mit der Äußerung, wonach wir als Gesellschaft an dieser Auflösung dieser Traumata arbeiten müssten, insbesondere auf einen Satya Nadella sowie Carol Dweck verwies. Darauf habe ich zunächst, was„Ein kurz gefasster Fahrplan in die Zukunft – Teil III“ weiterlesen