Der UN-Grundsatz der souveränen Gleichheit unter dem Aspekt gleicher Souveränität

Nach Artikel 2/1 UN-Charta ist die UNO „based on the principle of the sovereign equality of all its Members.“ Demgegenüber ist in der UN-Charta von (gleicher) Souveränität der Staaten nirgendwo die Rede. Die Bedeutung des Adjektivs sovereign ist nach SOED (1947) die folgende: Höchste Gleichheit (sovereign equality) von Staaten birgt ein Spektrum von unzähligen Facetten„Der UN-Grundsatz der souveränen Gleichheit unter dem Aspekt gleicher Souveränität“ weiterlesen

Zur Nichtigkeit wesentlicher Bestimmungen des Abkommens über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS

Die United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS), die im Dezember 1982 von einer Vielzahl von Staaten unterzeichnet wurde, und am 16. November 1994 in Kraft trat, sollte durch das Abkommen über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS (Teil XI-Abkommen) wesentliche Änderungen erfahren, was ihren Teil XI über das Area anlangt.„Zur Nichtigkeit wesentlicher Bestimmungen des Abkommens über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS“ weiterlesen

Der römisch-katholische Gleichheitsgrundsatz und seine wirkliche Bedeutung

Can. 208 CIC 1983 lautet in offizieller deutscher Übersetzung, wie folgt: Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken. Can. 208 CIC Die Gleichheit unter allen Gläubigen in„Der römisch-katholische Gleichheitsgrundsatz und seine wirkliche Bedeutung“ weiterlesen

Die Halbinsel Krim im Verlauf der Jahrhunderte seit dem Russisch-Osmanischen Krieg von 1768-1774

Nachdem die Krim lange Zeit Vasallenstaat des Osmanischen Reichs gewesen war, eroberte das Russische Reich diese Halbinsel im genannten Krieg durch Waffengewalt. In dem am 10. Juli 1774 darauf folgenden Frieden von Kücüc Kaynarca wurden die Krimtataren als „frei, unmittelbar und unabhängig von jedweder fremden Macht“ anerkannt, wie Artikel III dieses Friedensvertrages zwischen dem Russischen„Die Halbinsel Krim im Verlauf der Jahrhunderte seit dem Russisch-Osmanischen Krieg von 1768-1774“ weiterlesen

Der jeweilige Artikel 1 des ICCPR und des ICESCR über das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Hinblick auf die Frage der Mitbestimmung einer Zentralregierung

Im UN Dokument A/2929 finden sich aufschlussreiche Anmerkungen des UNSG zu den Entwürfen der Menschenrechtskommission des ECOSOC zu den nachmaligen ICCPR und ICESCR, welche Entwürfe sich im Bericht dieser Kommission (E/2573, Annex I) finden lassen. Der jeweilige Artikel 1 dieser Entwürfe, welcher sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker befasst, lautete: Im Vergleich dazu liest sich„Der jeweilige Artikel 1 des ICCPR und des ICESCR über das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Hinblick auf die Frage der Mitbestimmung einer Zentralregierung“ weiterlesen

Die präsidentielle Erklärung S/PRST/2022/3 betreffs „maintenance of peace and security of Ukraine“

In seiner 9028. Sitzung vom 6. Mai 2022 (S/PV.9028) nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die folgende Erklärung an: Uns sollen zunächst die farbig hervorgehobenen Teile des ersten Absatzes dieser Erklärung interessieren: Nach SOED (2007), II, 2511, kommt der Präposition regarding die Bedeutung von in Bezug auf, betreffs, über zu, kann also jedenfalls ein konkretes,„Die präsidentielle Erklärung S/PRST/2022/3 betreffs „maintenance of peace and security of Ukraine““ weiterlesen

Gedanken zum Budapester Memorandum (1994) im Hinblick auf eine gewollte Annäherung der Ukraine zur NATO

Im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 (3007 UNTS 52241) findet sich am Ende deren operativen Punktes 4. eine interessante Phrase; er lautet insgesamt: In weitgehender Übereinstimmung mit meiner Arbeit: On the concept of aggression after article 8bis of the Rome-Statute, wird hier unmissverständlich anerkannt, dass der bloße Besitz (insbesondere) von Kernwaffen bzw. eine Drohung„Gedanken zum Budapester Memorandum (1994) im Hinblick auf eine gewollte Annäherung der Ukraine zur NATO“ weiterlesen

Zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen durch den Internationalen Gerichtshof in der Sache Ukraine gegen Russland, vom 16. März 2022

Vor weniger als einer Stunde verkündete der IGH Im Haag seine Entscheidung im Wesentlichen dahin, dass Russland im Rahmen einer einstweiligen Maßnahme (1) verpflichtet sei, die militärische Aggression gegen die Ukraine auf ihrem Territorium einzustellen und (2) die von ihm (Russland) unterstützten militärischen Einheiten in der Ukraine dazu zu bringen, die unter Punkt (1) ausgesprochene„Zur Anordnung einstweiliger Maßnahmen durch den Internationalen Gerichtshof in der Sache Ukraine gegen Russland, vom 16. März 2022“ weiterlesen

Noch ein Wort zur UNGA Resolution A/RES/68/262

Weitere Beiträge zu dieser Resolution finden sich hier: Die bezeichnete Resolution A/RES/68/262 bzw. deren Entwurf A/68/L.39 erfuhr in der 80. Sitzung der 68. Tagung der UNGA das folgende Votum: Yes: 100 | No: 11 | Abstentions: 58 | Non-Voting: 24 | Total voting membership: 193 Artikel 18 Absatz 2 UN-Charta lautet: Decisions of the General„Noch ein Wort zur UNGA Resolution A/RES/68/262“ weiterlesen