Zur Resolution S/RES/2202(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend die Ukraine

Am 17. Februar 2015 verabschiedete der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) in seiner 7384. Sitzung (S/PV.7384) einstimmig die Resolution S/RES/2202(2015) betreffend die Ukraine, aus welcher das Wesentlichste wie folgt zu zitieren ist: The Security Council, Recalling the purposes and principles enshrined in the Charter of the United Nations and reaffirming its full respect for„Zur Resolution S/RES/2202(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend die Ukraine“ weiterlesen

Davon, dass staatliche Souveränität und territoriale Unversehrtheit um jeden Preis, zugunsten einer neuen Weltordnung kollektiver Verwaltung aller Ressourcen ausgedient haben

Wie ich unten bei: Herrscht vor dem Gericht der Europäischen Union für Rechtsanwälte in Ruhestand in eigener Sache Anwaltspflicht?, berichtet habe, führe ich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit, indem es in einer Nebenfrage um die Frage geht, ob die kategorische Schärfe, mit der die EU das Vorgehen der Krim-Russen sowie der Russischen Föderation verurteilt„Davon, dass staatliche Souveränität und territoriale Unversehrtheit um jeden Preis, zugunsten einer neuen Weltordnung kollektiver Verwaltung aller Ressourcen ausgedient haben“ weiterlesen

Zur Beitrittserklärung der Palästinenserbehörde zum Rom-Statut und deren Implikationen auf die Staatlichkeit des palästinensischen Volkes

Der Präsident der Palästinenserbehörde (PA), Mahmoud ABBAS, hat am 31.12.2014 mehrere Beitrittserklärungen namens eines Staates Palästina unterzeichnet, darunter jene zum Rome Statute of the International Criminal Court (2187 UNTS 90). Vgl. dazu etwa derstandard.at vom 2. Januar 2015, Palästinenser wollen Strafgerichtshof beitreten sowie UN-News vom 2. Januar 2015, UN: Palestine moves to join International Criminal Court, numerous„Zur Beitrittserklärung der Palästinenserbehörde zum Rom-Statut und deren Implikationen auf die Staatlichkeit des palästinensischen Volkes“ weiterlesen

Ist die mit der Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen mit dem Recht des Kindes nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, seine Eltern zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, vereinbar?

In ihrer Stellungnahme vom 1.12.2014 zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz geändert werden (FortpflanzungsmedizinrechtsÄnderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015), BMJ-Z3.509/0010-I 1/2014, weist die Österreichische Bischofskonferenz durch ihr Sekretariat explizit darauf hin, dass die mit dem genannten Gesetzesentwurf geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen gegen das Recht„Ist die mit der Novelle zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz geplante Zulassung der Drittspende von Ei- und Samenzellen mit dem Recht des Kindes nach Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention, seine Eltern zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen, vereinbar?“ weiterlesen

Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen

Aus Anlass einer bevorstehenden Einigung zwischen der Islamischen Republik Iran (Iran) und den so genannten 5+1-Mächten (den 5 Vetomächten der UNO und Deutschland) soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, ob bzw. inwieweit der US-amerikanische Präsident nach der US-Constitution (USC) befugt ist, auch ohne die Mitwirkung des US-Senats zwischenstaatliche Vereinbarungen zu treffen. In Artikel II„Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen“ weiterlesen

Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip

Wie zuletzt das Beispiel Ukraine gezeigt hat, können das Selbstbestimmungsrecht der Völker einerseits und das Recht auf territoriale Unversehrtheit andererseits mit einander kollidieren. Diese Kollision rechtlich aufzulösen, soll im Folgenden versucht werden. Wie wir oben, bei: Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!, erläutert haben, sind die Völker nicht nur die eigentlichen Völkerrechtssubjekte, welche sich lediglich zur Ausübung ihrer Rechte„Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip“ weiterlesen

Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt

Der Friedensvertrag von Étaples, abgeschlossen am 3. November 1492 zwischen Karl VIII. König von Frankreich und Heinrich VII. König von England, stammt somit aus einer Zeit, zu der Christoph KOLUMBUS, am 3. August 1492, in See gestochen war und, am 12. Oktober 1492, die Bahamas erreicht hatte. Dieser historische völkerrechtliche Vertrag, der sich in seinem authentischen lateinischen„Der Friedensvertrag von Étaples (1492) und seine steuerrechtlichen Implikationen auf die Beziehungen zwischen dem Westen und der Dritten Welt“ weiterlesen

Zur Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates betreffs des gewaltsamen Extremismus

Am 24. September 2014, in seiner 7272. Sitzung (S/PV.7272) verabschiedete der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) unter Leitung des US-amerikanischen Präsidenten, Barack Obama, eine im Entwurf (S/2014/688) von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingebrachte Resolution, S/RES/2178(2014), deren Text vorerst nur einer UN-Pressemeldung (SC/11580) entnommen werden kann. Im Folgenden soll deren wesentlicher Inhalt kritisch„Zur Resolution 2178 des UN-Sicherheitsrates betreffs des gewaltsamen Extremismus“ weiterlesen

Die US-amerikanische War Powers Resolution

Oben haben wir gezeigt, dass der US-Präsident nach der US-Konstitution (USK) und nach allgemeinem Völkerrecht befugt und verpflichtet ist, Ämter (Aufträge) insbesonderer militärischer Natur von fremden Staaten und Monarchen anzunehmen bzw. auszuführen, um dem Völkerrecht Wirkung zu verschaffen; und dies zwar ohne an eine Zustimmung des US-Kongresses gebunden zu sein. Hier und jetzt wollen wir„Die US-amerikanische War Powers Resolution“ weiterlesen

Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen

Artikel I Sektion 9 letzter Absatz der US-Konstitution lautet: No title of nobility shall be granted by the United States: and no person holding any office of profit or trust under them, shall, without the consent of the Congress, accept of any present, emolument, office, or title, of any kind whatever, from any king, prince, or foreign state. Die zitierte„Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen“ weiterlesen