Wenn wir oben, bei: Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik, zum Schluss gekommen sind, dass die Abtretung laut Artikel II des Vertrags von Ancón aus 1883 (MARTENS, N. R. G., 2ème serie, Tome X, Göttingen [1885], 191) zufolge der damit in Widerspruch stehenden„Der dem Artikel 18 der Wiener Vertragsrechtskonvention inhärente Grundsatz des Verbots der Obstruktion unterzeichneter Verträge im Lichte des maritimen Rechtsstreits zwischen Bolivien und Chile.“ weiterlesen
Autor-Archive:Arthur H. Lambauer
Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik.
Wie wir oben, bei: Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik, dargelegt haben, schlossen Bolivien und Peru am 15. November 1826 in Chuquisaca einen Grenzvertrag (im spanischen Original sowie in englischer Übersetzung bei British and Foreign State Papers, Vol. XIV 1826-1827, London [1828], 959) ab, kraft dessen Artikels II Bolivien einen sein Binnenland verbindenden, an den„Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik.“ weiterlesen
Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.
Wie wir in diesem Blog an vielfacher Stelle gezeigt haben, ergibt das Gefüge insbesondere aus den Artikeln II, IV und VIII NPT die rechtliche Unmöglichkeit, Iran kraft einer Vereinbarung im vorgesehenen Rahmen (allein mit den P 5 +1) zu untersagen, dessen im NPT verbriefte Rechte in vollem Ausmaß auszuüben. Gleichwohl lässt sich durchaus die Rechtsansicht„Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.“ weiterlesen
Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik
Beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist ein Rechtsstreit zwischen Bolivien und Chile anhängig, dem die Klage Boliviens vom 24. April 2013 zugrunde liegt, mit welcher es von Chile im Wesentlichen begehrt, dass dieses mit ihm in Verhandlungen über einen „souveränen Zugang“ zum Pazifischen Ozean trete und solche Verhandlungen bona fide führe und zu einem„Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT
Oben, unter: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran, haben wir bereits einige Aspekte der genannten Resolution in Bezug auf die Rechte, Atomenergie zu entwickeln, erörtert. Nunmehr sollen weitere folgen. Wie gesagt, sah die genannte Resolution der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Errichtung der Atomic Energy„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT“ weiterlesen
Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran
Die Convention relative à l’ouverture des hostilités, unterzeichnet Im Haag, am 18. Oktober 1907 (MARTENS, N. R. G., 3ème ser., III, 437), deren Vertragsstaaten sowohl Iran als auch die USA, aber auch Deutschland, Frankreich, Russland, China und Großbritannien sind, lautet in ihrem Artikel I, in deutscher Übersetzung, wie folgt: Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht„Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran
Vom 16. bis zum 26. Dezember 1945 trafen sich die Außenminister Großbritanniens, der UdSSR sowie der USA in Moskau. In dem darüber am 27. Dezember 1945 unterzeichneten, bei der Library of Congress, http://www.loc.gov, zugänglichen Communiqué und Bericht findet sich unter dessen Abschnitt VII. jener Text, welcher am 24. Jänner 1946 in der siebzehnten Sitzung der Generalversammlung„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran“ weiterlesen
Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.
In unserer Monografie eines Kurzkommentars zum NPT (LAMBAUER, Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Nordhausen [2013] 102) haben wir betreffs des Rechtes nach Artikel IV/1 NPT, die Erforschung, Erzeugung und Nutzung von Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln, erwogen, was folgt: Das Recht auf vollständigen eigenen Zyklus nach Absatz 1 setzt allerdings eigenständige Entwicklung„Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.“ weiterlesen
Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands
In den zugänglichen Medien bestehen unterschiedliche Darstellungen darüber, welche Entstehung und somit welcher Rechtsgrund der Schuld Deutschlands anhaftet, welche heute von Griechenland als Pflicht zur Rückzahlung einer Zwangsanleihe von 1942 behauptet wird. So steht bei wikipedia.org zum Begriff: Deutsche Zwangsanleihe in Griechenland, zu lesen, dass die Schuld aus einem Verrechnungskonto herrühre, auf welchem zugunsten Griechenlands„Zur Frage der Erledigung der WKII-Reparationspflichten Deutschlands am Beispiel Griechenlands“ weiterlesen
Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms
Wie wir oben, bei: Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen, gezeigt haben, unterliegen die 47 US-Senatoren, die den dort erörterten Brief an Irans Führer unterzeichnet haben, offenkundig einem Irrtum dahin, dass sie die Frage, ob ein Staat seinen Willen, durch einen Vertrag gebunden zu sein, ordentlich bekundet„Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms“ weiterlesen