Die Bulle Nikolaus V., Romanus Pontifex, und ihre missbräuchliche Deutung zur unrechtmäßigen Begründung der Sklaverei über die Völker Afrikas.

Während viele zur Zeit daran sind, die Nerven wegen vermeintlicher Krisen wie jene um Griechenland zu verlieren, haben wir es vorgezogen, uns abermals den Wurzeln zuzuwenden und uns so daran gemacht, eine der bedeutendsten päpstlichen Bullen der Geschichte zu übersetzen: die Bulle Romanus Pontifex des Papstes Nikolaus V. vom 8. Januar 1455, die in ihrem„Die Bulle Nikolaus V., Romanus Pontifex, und ihre missbräuchliche Deutung zur unrechtmäßigen Begründung der Sklaverei über die Völker Afrikas.“ weiterlesen

Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.

Unten, bei: Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut, haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Begriffshof des im NPT gebrauchten Adjektivs peaceful durchaus auch Militärisches Platz habe. Diese Auffassung läuft den im Völkerrecht althergebrachten Bedeutungen der Begriffspaare Krieg und Frieden bzw. zivil und militärisch zuwider und wird daher nicht aufrecht erhalten,„Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.“ weiterlesen

Von Grenzen, die der Planet den Menschen setzt, und ihren völkerrechtlichen Wirkungen.

Angesichts dessen, dass es in kaum einem Lateinischen Wörterbuch zu finden ist, wird man davon ausgehen dürfen, dass es sich bei dem lateinischen Hauptwort bunda um ein sehr altes handelt. In der Tat gefunden werden kann es in DU FRESNE DU CANGE, Glossarium manuale ad scriptores mediae et infimae Latinitatis, Tomus I, Niort (1883), 779, wo„Von Grenzen, die der Planet den Menschen setzt, und ihren völkerrechtlichen Wirkungen.“ weiterlesen

Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. 

Die geltende UN-Flüchtlingskonvention aus 1951 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) definiert einen ersten Teil der von ihr geschützten Flüchtlinge in ihrem Artikel I.A.1 wie folgt: A. For the purposes of the present Convention, the term „refugee“ shall apply to any person who : (1) Has been considered a refugee under„Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. „ weiterlesen

Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.

Wie wir unten, bei: Nochmals: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, zusammengefasst und dort verlinkt nachgewiesen haben, kommt dem Generalsekretär (GS) der Vereinten Nationen (VN) nach Artikel 99 UN-Charta die Kompetenz zu, eigenständig Untersuchungen von Umständen vorzunehmen bzw. anzuordnen, in deren Zusammenhang der Verdacht besteht, dass sie may threaten the maintenance of international peace and security.„Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.

In ihrer 1194. Plenarsitzung vom 14. Dezember 1962 (A/PV.1194) verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Resolution A/RES/1803(XVII) mit dem Titel: Permanent sovereignty over natural resources. Mit dieser Resolution stellte die GA gemäß Artikel 11/1 VN-Charta general principles of co-operation in the maintenance of international peace and security in Bezug auf die Verwaltung und Nutzung„Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.“ weiterlesen

Der Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540) im Lichte des Artikels III/1 NPT

Oben, bei: Einige Aspekte zum Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540), haben wir gezeigt, dass die Artikel 4 und 5 des Additional Protocol einen Zugang der IAEA zu militärischen Anlagen nicht hergibt. Im Folgenden soll dargelegt werden, dass dieses Ergebnis seine Grundlage auch im NPT erfährt. Artikel III/1 NPT lautet:„Der Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540) im Lichte des Artikels III/1 NPT“ weiterlesen

Einige Aspekte zum Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540)

PressTV.ir berichtet am 27. Mai 2015 unter: Amano says Iran deal could include military sites access, davon, dass Yukiya Amano, der Generaldirektor der IAEA, in einem Interview der Le Monde am selben Tage behauptet habe, was folgt: When we find inconsistency or when we have doubts we can request access to the undeclared location for example, and„Einige Aspekte zum Complementary Access nach den Artikeln 4 und 5 des Additional Protocol (INFCIRC/540)“ weiterlesen

Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze

Wie oben, bei: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT, ausgeführt, stellen die im Abschnitt 5. der A/RES/1(I) der Generalversammlung der Vereinten Nationen implizit enthaltenen allgemeinen Rechtsgrundsätze eben solche im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta dar, welche sohin allgemein verbindlich sind und überdies aufgrund ihrer essentiellen Bedeutung„Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze“ weiterlesen

Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans

Die IAEA verfolgt ihre statutarische Aufgabe, nuklear-technische Aktivitäten zu sichern, auf zwei Schienen: Die eine betrifft ihre eigenen Projekte, bei denen sie insbesondere Material und/oder Know-how beisteuert oder vermittelt; während die andere von Ersuchen, deren solche Aktivitäten zu sichern, abhängt, welche ihre Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam (also insbesondere etwa im Rahmen des NPT) an sie„Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans“ weiterlesen