Zur Prärogative des Heiligen Stuhls, sich in politischen Fragen zu äußern

Artikel I des Lateranvertrags 1929 über die Begründung der Città del Vaticano lautet, wie angehängt.

Darin anerkennt Italien die römisch-katholische Religion gemäß Sardischer Verfassung vom 4. März 1848 (angehängt) als Staatsreligion.

Schon der Wortlaut dieser zuletzt zitierten Bestimmung, der von Staatsreligion spricht, besagt klar und deutlich die Kompetenz des Kirchenoberhauptes, sich auch in politischen Fragen zu Wort zu melden, wenn diese die Religion bzw. deren Evangelium tangieren, welche ja den Staat moralisch tragen sollen, sodass Reaktion nottut, wenn die Politik sich anschickt, die Religion negativ beeinträchtigende Maßnahmen zu treffen.

Als Permanent Observer State, ein welcher der Heilige Stuhl seit 1964 ist, stehen ihm besondere Rechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu, welche in A/RES/58/314 vorgesehen sind, in welcher Resolution sogar vom Holy See als observer state die Rede ist. Diese Resolution wurde ohne Abstimmung, also, nach den Usancen, einstimmig angenommen.

Die Kritik der US-amerikanischen Offiziellen an der Päpstlichen Kritik am Krieg sowie deren bezüglicher Berufung auf Jesus Christus ist in höchstem Maße zurückzuweisen, da unrechtmäßig!

Anbei ferner der erste Erwägungsgrund der Präambel desselben Lateranvertrages, aus welchem sich ergibt, dass die Anerkennung durch den Heiligen Stuhl, dass die Römische Frage geklärt und beigelegt sei, direkt davon abhängt, dass seine Position stabil faktisch und rechtlich garantiert ist.

Vorausgesetzt:
Dass der Heilige Stuhl und Italien die Zweckmäßigkeit erkannt haben, jeden Grund für Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen durch eine endgültige Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen zu beseitigen, die mit der Gerechtigkeit und der Würde der beiden Hohen Parteien im Einklang steht und die dem Heiligen Stuhl auf stabile Weise einen faktischen und rechtlichen Zustand sichert, der ihm absolute Unabhängigkeit für die Erfüllung seiner hohen Mission in der Welt garantiert, und es demselben Heiligen Stuhl ermöglicht, die 1870 mit der Annexion Roms an das Königreich Italien unter der Dynastie des Hauses Savoyen entstandene „Römische Frage“ als endgültig und unwiderruflich gelöst anzuerkennen;

Was die US-Offiziellen mit ihrer Kritik angestoßen hätten, wäre bloß die Eröffnung der Fakultät des Heiligen Stuhls, diese Frage wiederaufzunehmen und Restitution zu begehren.

Italienische Regierung ist nun gegenüber solcher USA gefordert!

Das Zauberwort ist nämlich stessa, derselbe (Sede, im Italienischen weiblich, daher –a), welches sich darauf bezieht, was im ersten Teil dieses PP betreffs ebendieses Heiligen Stuhls vorausgesetzt wird, was diese Voraussetzungen zum Teil der Bedingung macht, unter welcher der Heilige Stuhl anerkennt.

Google hat das mit der Heilige Stuhl selbst übersetzt, was ich korrigiert und deshalb auch die Urheberangabe weggelassen habe.

Schuldig bin ich noch die Quelle des hier erörterten Lateranvertrags:

MARTENS/TRIEPEL, N. R. G., 3ème, XXI, 18.

sowie der Sardischen Verfassung aus 1848, die ja später zur Verfassung Italiens wurde:

ANGEBERG, Recueil des traités, conventions et actes diplomatiques concernant l’Autriche et l’Italie (1703 – 1859), 471.


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