Zur Frage der Veröffentlichungspflicht von Haftbefehlen des ICC nach dessen Statut

Wie ich bereits hier: ausgeführt habe, unterliegen Haftbefehle des ICC der Veröffentlichungspflicht nach Artikel 50 Absatz 1 des ICC-Statuts, der da lautet: Zitierter Artikel 50 lässt offen, worauf sich das fundamental beziehen soll: ob auf Völkerrechtsfragen von allgemeinem Interesse der Rechtswissenschaft, oder auf die Interessen des Angeklagten bzw. auf das ihn betreffende Verfahren. TOLBERT/KARAGIANNAKIS, in:„Zur Frage der Veröffentlichungspflicht von Haftbefehlen des ICC nach dessen Statut“ weiterlesen

Prometheus‘ Ketten

Bezug: sowie https://tass.com/world/1606573 Der Kreis der in den Armenien-Konflikt Involvierten ist von weitaus größerem Radius: Um einen Anfang zu finden, ist auf den Vertrag von Petersburg zwischen Russland und Persien aus 1723 zu verweisen, in dem letzteres ersterem Baku und Dependenzien zu dem Zweck abtrat, dort Legionen zu postieren, die gegen den herangenahten Hochverrat aus„Prometheus‘ Ketten“ weiterlesen

Überlegungen zum Datum des Inkrafttretens des CIC 1983 im Hinblick auf die Frage der Anwendbarkeit welcher Bestimmungen des CIC 1917 in puncto der Erklärung eines Amtsverzichts des Papstes Benedikts XVI.

20230412 Der CIC 1983 enthält, was die Frage nach seinem Inkrafttreten angeht, eine rudimentäre Bestimmung, welche im einleitenden Halbsatz seines Can. 6 § 1 zu finden ist, der da, ergänzt um den Kern der hier verfolgten Frage, lautet, wie folgt: Can. 6 – § 1. Hoc Codice vim obtinente, abrogantur :1. Codex Iuris Canonici anno„Überlegungen zum Datum des Inkrafttretens des CIC 1983 im Hinblick auf die Frage der Anwendbarkeit welcher Bestimmungen des CIC 1917 in puncto der Erklärung eines Amtsverzichts des Papstes Benedikts XVI.“ weiterlesen

Zu dem jüngst in die 11. Notfall-Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebrachten Resolutionsentwurf A/ES-11/L.7

Der von einer Vielzahl von UNO-Mitgliedern eingebrachte, genannte Entwurf war von zwei Änderungsanträgen begleitet, die von Belarus eingebracht worden waren. In einem solchen Falle bestimmt Regel 90 der Rules of Procedure der UNGA betreffs des Abstimmungsverfahrens, was folgt: Rule 90 When an amendment is moved to a proposal, the amendment shall be voted on first.„Zu dem jüngst in die 11. Notfall-Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingebrachten Resolutionsentwurf A/ES-11/L.7“ weiterlesen

Einleitung in die Moralphilosophie oder Ethik, nach Christian Wolff

Der genannte große Philosoph beginnt sein Werk über die Moralphilosophie oder Ethik (1750) in einer von mir aus dem Lateinischen übersetzten Einleitung, wie folgt: Der darin zitierte § 64 des Discursus praeliminaris nimmt Bezug auf Wolffs Werk: Philosophia Rationalis Sive Logica: Methodo Scientifica Pertractata Et Ad Usum Scientiarum Atque Vitae Aptata. Praemittitur Discursus Praeliminaris De„Einleitung in die Moralphilosophie oder Ethik, nach Christian Wolff“ weiterlesen

Der UN-Grundsatz der souveränen Gleichheit unter dem Aspekt gleicher Souveränität

Nach Artikel 2/1 UN-Charta ist die UNO „based on the principle of the sovereign equality of all its Members.“ Demgegenüber ist in der UN-Charta von (gleicher) Souveränität der Staaten nirgendwo die Rede. Die Bedeutung des Adjektivs sovereign ist nach SOED (1947) die folgende: Höchste Gleichheit (sovereign equality) von Staaten birgt ein Spektrum von unzähligen Facetten„Der UN-Grundsatz der souveränen Gleichheit unter dem Aspekt gleicher Souveränität“ weiterlesen

Zur Nichtigkeit wesentlicher Bestimmungen des Abkommens über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS

Die United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS), die im Dezember 1982 von einer Vielzahl von Staaten unterzeichnet wurde, und am 16. November 1994 in Kraft trat, sollte durch das Abkommen über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS (Teil XI-Abkommen) wesentliche Änderungen erfahren, was ihren Teil XI über das Area anlangt.„Zur Nichtigkeit wesentlicher Bestimmungen des Abkommens über die Umsetzung des Teils XI der UNCLOS“ weiterlesen

Der römisch-katholische Gleichheitsgrundsatz und seine wirkliche Bedeutung

Can. 208 CIC 1983 lautet in offizieller deutscher Übersetzung, wie folgt: Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken. Can. 208 CIC Die Gleichheit unter allen Gläubigen in„Der römisch-katholische Gleichheitsgrundsatz und seine wirkliche Bedeutung“ weiterlesen