Oben, unter: Über die Völkerrechtswidrigkeit von diplomatischem Asyl und Asyl-Diplomatenstatus, sind wir nach eingehender Untersuchung, jedoch noch ohne zur Kenntnis der neuen Weltordnung vorgedrungen zu sein, welche die UN-Charta vorzeichnet, zu dem Schluss gelangt, dass diplomatisches Asyl völkerrechtswidrig sei, wobei wir dies am Ende jenes Beitrags immerhin, was den Einfluss amerikanischen Völkervertragsrechts angeht, relativiert haben.„Die Frage des diplomatischen Asyls im Lichte der neuen UN-Weltordnung neu aufgerollt“ weiterlesen
Autor-Archive:Arthur H. Lambauer
Der Begriff der Meinung im Lichte des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – oder umgekehrt?
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (European Convention on Human Rights; EMRK) lautet in seiner englischen Sprachfassung, wie folgt: 1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers. This Article shall not prevent States from requiring the licensing„Der Begriff der Meinung im Lichte des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – oder umgekehrt?“ weiterlesen
Zur ersten Reaktion der IAEA sowie des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf den mutmaßlichen Test einer Wasserstoffbombe durch die DPRK
Zahlreiche westliche Medien schalteten am 6. Januar 2016 Artikel, wonach die Demokratische Volksrepublik Korea (DPRK) in der Nacht auf diesen Tag eine H-Bombe testweise gezündet habe. Einige berichteten jedoch auch davon, dass es laut seismographischen Experten Zweifel an dieser Version gebe, welche auch vom Staatsfernsehen der DPRK kolportiert worden sei. Siehe etwa http://www.zeit.de, unter: Nordkorea will„Zur ersten Reaktion der IAEA sowie des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf den mutmaßlichen Test einer Wasserstoffbombe durch die DPRK“ weiterlesen
Nochmals: Die Verträge von Küçük Kaynarca (1774) und Konstantinopel (1779) zwischen Russland und der Osmanischen Pforte sind für die Befriedung Syriens grundlegend!
Oben, unter: Der Islamische Staat und seine Dependenzien im Lichte der Friedensverträge von Szitvatorok (1606) sowie Küçük Kaynarca (1774), haben wir bereits die Bedeutung und den Konnex des Friedens von Küçük Kaynarca für die Lösung des Phänomens des Terrorismus sowie des gewaltsamen islamistischen Extremismus deutlich gemacht. Der Text dieses Vertrags ist in den Sprachen Italienisch, Russisch und„Nochmals: Die Verträge von Küçük Kaynarca (1774) und Konstantinopel (1779) zwischen Russland und der Osmanischen Pforte sind für die Befriedung Syriens grundlegend!“ weiterlesen
Zur Resolution S/RES/2254(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, über Syrien
In seiner 7588. Sitzung (S/PV.7588) vom 18. Dezember 2015 verabschiedete der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) den von den Vereinigten Staaten von Amerika eingebrachten Entwurf (S/2015/996) einer Resolution über Syrien als S/RES/2254(2015). Darin heißt es insbesondere: The Security Council, […] Expressing its gravest concern at the continued suffering of the Syrian people, the dire and deteriorating„Zur Resolution S/RES/2254(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, über Syrien“ weiterlesen
Der Islamische Staat und seine Dependenzien im Lichte der Friedensverträge von Szitvatorok (1606) sowie Küçük Kaynarca (1774)
Die Internetausgabe http://www.en.mehrnews.com berichtet am 16. Dezember 2015 unter: Russia demands broader analysis on terrorism, von dem seitens des russischen Außenministers LAWROV gestellten Postulat, das Phänomen des Terrorismus über Syrien hinaus reichend zu analysieren. Bereits oben, unter: Das Vienna Final Communiqué on Syria im Lichte des turko-persischen Friedens von 1747, haben wir unter Bezugnahme auch„Der Islamische Staat und seine Dependenzien im Lichte der Friedensverträge von Szitvatorok (1606) sowie Küçük Kaynarca (1774)“ weiterlesen
Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach
Wie etwa http://www.welt.de am 15. Dezember 2015 unter: Putin darf Menschenrechtsurteile künftig ignorieren, berichtet, hat der russische Präsident PUTIN kürzlich ein nationales Gesetz unterzeichnet, demzufolge in Hinkunft der russische Verfassungsgerichtshof darüber befinden solle, ob bzw. inwieweit Urteile von internationalen Tribunalen über Menschenrechte dem innerstaatlichen Verfassungsrecht entsprechen und somit umgesetzt werden; dies beziehe sich vor allem„Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/56/83 über Staatshaftung für international unerlaubte oder unrechtmäßige Handlungen, und ihre Verbindlichkeit, soweit sie Grundsätze im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta feststellt
Mit in ihrer 468. Sitzung (A/PV.468) verabschiedeter Resolution 799 (VIII) Request for the codification of the principles of international law governing State responsibility, vom 7. Dezemeber 1953 (A/RES/799[VIII]) befand die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN), was folgt: Die GA ersucht hier die Internationale Rechtskommission (ILC) darum, die Kodifikation der Grundsätze des Internationalen Rechts, welche die Staatshaftung„Die Resolution A/RES/56/83 über Staatshaftung für international unerlaubte oder unrechtmäßige Handlungen, und ihre Verbindlichkeit, soweit sie Grundsätze im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta feststellt“ weiterlesen
Artikel II des Weltraumvertrages und seine Bedeutung für die kollektive Verwaltung des Planeten Erde
Die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) beschäftigte sich erstmals 1958, in ihrer dreizehnten Jahrestagung mit der Frage der friedvollen Nutzung des Weltraums, indem sie die Resolution A/RES/1348(XIII) verabschiedete, mit welcher sie ein Ad-hoc-Komitee zur Vornahme von Studien über technische, wissenschaftliche, auch juridische Aspekte der Erforschung des Weltraums schuf. Bereits in ihrer nächsten Tagung rief„Artikel II des Weltraumvertrages und seine Bedeutung für die kollektive Verwaltung des Planeten Erde“ weiterlesen
Österreichs Neutralität im Lichte seiner Pflichten als UN-Mitglied
Siehe auch eine ergänzende Fortsetzung dieses Beitrags hier! Mit Schreiben vom 2. Juli 1947 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) (S/403) stellte die Republik Österreich den Antrag, als Mitglied in dieser Organisation zugelassen zu werden. Darin führte Österreich (vertreten durch seinen Botschafter in den USA) u. a. aus, wie folgt: I have been directed by„Österreichs Neutralität im Lichte seiner Pflichten als UN-Mitglied“ weiterlesen