Artikel 275 Absatz 1 AEUV lautet: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig für die Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte. Unseren Lesern bekannt ist, dass wir zu C-52/15 P des Europäischen Gerichtshofs in zweiter Instanz ein Verfahren gegen den Rat der Europäischen Union geführt„Zur Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 275/1 AEUV, vertragswidrige Außenpolitiken zu verurteilen“ weiterlesen
Autor-Archive:Arthur H. Lambauer
Der Krieg der Giganten: Genie gegen Gewalt – Wer wird gewinnen?
Wie wir zuletzt, oben, bei: Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren, gezeigt haben, verpflichtet geltendes Völkerrecht alle Staaten, die UNCLOS zu ratifizieren. Außerdem haben wir bereits mehrfach aufgezeigt, dass der in der UNCLOS zentrale Begriff des Area nicht nur das unter Wasser„Der Krieg der Giganten: Genie gegen Gewalt – Wer wird gewinnen?“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren
In ihrer 1933. Plenarsitzung (A/PV.1933) vom 17. Dezember 1970 verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) mit 108 Jastimmen, bei 14 Enthaltungen und 5 Nichtwählern die Resolution 2749(XXV) Declaration of Principles Governing the Sea-Bed and the Ocean Floor, and the Subsoil Thereof, beyond the Limits of National Jurisdiction. Wie wir in diesem Forum an mehreren Stellen„Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren“ weiterlesen
Ein kurzer prosaischer Vorabriss über den wesentlichen Inhalt der UNCLOS, was die Erdoberfläche angeht.
Die UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) definiert als das Area the seabed and ocean floor and subsoil thereof, beyond the limits of national jurisdiction, worunter, wie wir behaupten und aus den Vorarbeiten zu ihr herauslesen, (fast) die gesamte Erdoberfläche, mithin auch die trockene zählt; und bestimmt, dass die Erforschung und Nutzung seiner„Ein kurzer prosaischer Vorabriss über den wesentlichen Inhalt der UNCLOS, was die Erdoberfläche angeht.“ weiterlesen
Der Waffenstillstand auf zwölf Jahre von Antwerpen (1609) und seine Implikationen auf die Neue Weltordnung nach der Charta der Vereinten Nationen
In diesem Blog haben wir an mehreren Stellen aufgezeigt, dass die UN-Charta mit den in ihr verankerten völkerrechtlichen Prinzipien eine Neue Weltordnung einläutet, die sich dadurch auszeichnet, dass nationale Hoheitsansprüche auf Territorium, mithin auf die Erdoberfläche oder Teile hiervon, unzulässig sind. Siehe dazu am ausführlichsten die Schriftsätze im Fall gegen den Rat der Europäischen Union„Der Waffenstillstand auf zwölf Jahre von Antwerpen (1609) und seine Implikationen auf die Neue Weltordnung nach der Charta der Vereinten Nationen“ weiterlesen
Abermals zur A/RES/70/254, jedoch in deren französischer und spanischer Sprachfassung
Zuletzt haben wir unten, bei: Die Resolution A/RES/70/254 über gewaltsamen Extremismus und Terrorismus, die englische Sprachfassung der Resolution A/RES/70/254 durchleuchtet. Im Folgenden soll dies geschehen, was die französische und die spanische Sprachfassung angeht. Zuzugestehen ist nämlich, dass in der Phrase: the threat posed by violent extremism as and when conducive to terrorism, der englischen Sprachfassung,„Abermals zur A/RES/70/254, jedoch in deren französischer und spanischer Sprachfassung“ weiterlesen
Die Resolution A/RES/70/254 über gewaltsamen Extremismus und Terrorismus
Am 7. und 8. April 2016 findet bei der UNO in Genf eine Konferenz zum Thema Vorbeugung dem gewaltsamen Extremismus statt. Ihr geht eine Initiative des UN-Generalsekretärs voraus (A/70/674) die in einer, in deren 84. Vollversammlung (A/70/PV.84) angenommenen, Resolution der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen, A/RES/70/254, vom 12. Februar 2016, willkommen geheißen worden ist; diese Resolution lautet„Die Resolution A/RES/70/254 über gewaltsamen Extremismus und Terrorismus“ weiterlesen
Zur offiziellen Meinung aus 1973 der Regierung der Republik Österreich zum Phänomen des Internationalen Terrorismus
Operativer Paragraph 7. der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/3034(XXVII): Measures to prevent international terrorism which endangers or takes innocent human lives or jeopardizes fundamental freedoms, and study of the underlying causes of those forms of terrorism and acts of violence which lie in misery, frustration, grievance and despair and which cause some people to„Zur offiziellen Meinung aus 1973 der Regierung der Republik Österreich zum Phänomen des Internationalen Terrorismus“ weiterlesen
Protocol against the Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air, supplementing the United Nations Convention against Transnational Organized Crime
Am 15. November 2000, in ihrer 62. Plenarsitzung der 55. Tagung (A/55/PV.62) verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) eine Resolution (A/RES/55/25) mit welcher sie den Text u. a. des oben, im Titel dieses Beitrags genannten Protokolls annahm, der dieser Resolution als Anhang angeschlossen ist. Das genannte Protokoll befasst sich mit dem so genannten„Protocol against the Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air, supplementing the United Nations Convention against Transnational Organized Crime“ weiterlesen
Revision zum Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention
Oben, unter: Zum Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, sind wir insofern einer irrtümlichen Unschärfe unterlegen, als wir die Vokabel unlawfully, wie sie im Artikel 31 der UN-Flüchtlingskonvention 1951/1967 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) in der Fassung des Protocol relating to the Status of Refugees aus 1967 (P 1967; 606 UNTS 268)„Revision zum Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention“ weiterlesen