Diese Stellen des Neuen Testaments lauten nach LUTHER, diesem Schwachkopf und/oder Hochverräter, zitiert gemäß https://www.bibleserver.com/, wie folgt: (19) Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes (20) und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle„Matthäus 28,19f.“ weiterlesen
Autor-Archive:Arthur H. Lambauer
Weitere Gedanken zum Ukraine-Konflikt bzw. dessen Lösung
Siehe zunächst zu den Ursachen und seinen rechtlichen Beurteilungen im Hinblick darauf, wer in diesem Konflikt im Recht ist, meine Arbeit hier. Ferner zu Artikel 106 UN-Charta, unter welchem Russlands Militärische Sonderoperation ausgeführt wird, bzw. zur Moskauer Vier-Mächte-Erklärung von 1943 meine Arbeit hier. Zutreffend von Artikel 106 UN-Charta und davon ausgehend, dass Russland als Alleinstreiter„Weitere Gedanken zum Ukraine-Konflikt bzw. dessen Lösung“ weiterlesen
Zur jüngsten Resolution des Gouverneursrats der IAEA betreffend die Islamische Republik Iran
Im folgenden Beitrag wird eine Rezension der Resolution des Gouverneursrats der IAEA, GOV/2025/71, vom 20. November 2025 betreffend den Iran angestellt. Die Resolution, welche von Deutschland, Frankreich, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich eingebracht wurde, fand in der Abstimmung des Gouverneursrats (BoG) eine knappe Mehrheit von gerade einmal 19 der 35 Stimmen, wobei Russland,„Zur jüngsten Resolution des Gouverneursrats der IAEA betreffend die Islamische Republik Iran“ weiterlesen
Nochmals: Zur Neutralität Österreichs
Nachdem ich hier bereits Grundlegendes zur Neutralität Österreichs erklärt habe, finde ich nach neuerlichen eingehenden Überlegungen dazu, was folgt, (teilweise korrigierend) nachzutragen: Wenn es im Neutralitätsgesetz ausdrücklich heißt, dass diese zum Zweck der Behauptung der (gemeint wohl: politischen) Unabhängigkeit nach außen und zum Zweck der Unverletzlichkeit seines Gebietes angenommen wird, dann kann ersteres bei tieferreichenden„Nochmals: Zur Neutralität Österreichs“ weiterlesen
Aus aktuellem Anlass nochmals:
NACHSATZ: Aufgrund der Vorrangigkeit, welche der unparteiisch eröffneten Möglichkeit, in Organen der UNO mitzuwirken, gegenüber nationalen Interessen des Sitzstaates aufgrund Artikel 105/2 UN-Charta zuzukommen hat, sollte sich eine Regelung der Visafrage im UN-US-Sitzabkommen darauf beschränken, den Repräsentanten dazu zu verpflichten, die kürzest mögliche Transitroute vom Einreiseflughafen zu den Headquarters der UNO zu wählen und davon„Aus aktuellem Anlass nochmals:“ weiterlesen
Corrigendum zur Frage der Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft des Stuhls Petri durch Franziskus
Hier habe ich dargelegt, dass Benedikts XVI. Verzichtserklärung aus 2013 von äußerst zweifelhafter Rechtswirksamkeit ist. Siehe auch meinen Artikel auf Telegraph: https://telegra.ph/%C3%9Cberlegungen-zum-Datum-des-Inkrafttretens-des-CIC-1983-im-Hinblick-auf-die-Frage-der-Anwendbarkeit-welcher-Bestimmungen-des-CIC–04-12 Nach 12 Jahren weiterer Studien und Recherchen komme ich zum Schluss, dass aus der Feststellung, wonach die genannte Verzichtserklärung rechtsungültig war bzw. ist, nicht gefolgert werden darf, dass Franziskus jedenfalls unrechtmäßig auf dem„Corrigendum zur Frage der Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft des Stuhls Petri durch Franziskus“ weiterlesen
Weitere frühe Vorarbeiten der UNGA betreffs einer mit dem „Area“ der UNCLOS bestimmten neuen wirtschaftlichen Weltordnung
In ihrer Resolution 3201(S-VI), Declaration on the Establishment of a New International Economic Order, vom 1. Mai 1974, gab die UNGA eine bezügliche Erklärung ab, aus der hier wie folgt kommentierend auszugsweise zitiert werden soll, um darzutun, dass damit (und mit der zugleich angenommenen A/RES/3202(S-VI), Programme of Action on the establishment of a New International„Weitere frühe Vorarbeiten der UNGA betreffs einer mit dem „Area“ der UNCLOS bestimmten neuen wirtschaftlichen Weltordnung“ weiterlesen
Zu den Pakistan betreffenden rechtlichen Implikationen des persisch-osmanischen Friedens aus 1727, des turko-pakistanischen Kooperationspaktes aus 1954 sowie des Bagdad-Pakts aus 1955 im Hinblick auf die Verteidigung Irans gegen „Israel“
Ergänzend zu meinen Ausführungen hier: und hier: ist festzuhalten, wie folgt: Die eigentümliche Konstruktion des Inhalts des OP1 dieses Friedensvertrags impliziert, wie ebendort bereits angeschnitten, auch, dass die Eroberung Konstantinopels durch die Türken 1453 gleichsam im Auftrag der Perser erfolgte, denn nur so ist erklärbar, warum dort die Jurisdiktion über die Provinz Huveise (also Arabien;„Zu den Pakistan betreffenden rechtlichen Implikationen des persisch-osmanischen Friedens aus 1727, des turko-pakistanischen Kooperationspaktes aus 1954 sowie des Bagdad-Pakts aus 1955 im Hinblick auf die Verteidigung Irans gegen „Israel““ weiterlesen
Zur Unzulässigkeit einer Erklärung non grata des UNSG, nach der „Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations“
Vorauszuschicken ist, dass die diplomatenrechtliche Erklärung non grata ihrer Natur nach kein (einschränkender) Bestandteil der Privilegien eines diplomatischen Vertreters, sondern deren rechtlich eigenständige Ablehnung im Einzelfall ist; weshalb sie, soll sie greifen, einer gewohnheitsrechtlichen oder positivrechtlichen Normierung bedarf, wie sie etwa, betreffs des diplomatischen Verkehrs zwischen Staaten, in der hier aber nicht anwendbaren Wiener Diplomatenrechtskonvention,„Zur Unzulässigkeit einer Erklärung non grata des UNSG, nach der „Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations““ weiterlesen
Die russo-britische Allianz mit dem Iran aus 1942
Am 29. Januar 1942 schlossen die UdSSR und das UK (als Verbündete Staaten) mit dem Iran ein Abkommen, aus dem im Folgenden auszugsweise kommentierend zitiert wird: Wie unten bei Artikel 5 sichtbar werden wird, entsprach das Hinausschieben des Friedensschlusses mit Deutschland mit Rücksicht auf die Artikel 106 und 107 UN-Charta einem Plan (zumindest) der West-Alliierten.„Die russo-britische Allianz mit dem Iran aus 1942“ weiterlesen