Hier findet der geschätzte Leser die, eventuell bisweilen ergänzte, je aktuelle Fassung meiner Arbeit zum oben genannten Thema.
Damit sie wirklich in den Genuss der jeweils letztaktuellen Fassung gelangen, wird meinen Abonnenten empfohlen, lediglich das erste Mal den Link im Verständigungs-Mail zu benutzen, alle weiteren Male aber hier, auf der Webseite vorbeizuschauen, weil nur hier der Link aktualisiert wird und bisweilen auch unten, in den Kommentaren ergänzende Bemerkungen gepostet werden.
20260729, 2220
Eine umfassend ergänzte Version ist online.
1046
Eine am Ende korrigierend ergänzte Fassung ist online.
20260728, 1041
Eine an ihrem Ende ergänzte Fassung ist online.
1810
Eine am Ende des vierten Absatzes und um eine weitere Fußnote ergänzte Fassung ist online.
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Die 18 Mitglieder des Bureaus sind:
Belgium, Bolivia, Bosnia and Herzegovina, Brazil, Chile, Cyprus, Ecuador, Finland, Italy, Japan, Kenya, Latvia, New Zealand, Poland, Republic of Korea, Senegal, Sierra Leone, Slovenia, South Africa, Switzerland and Uganda.
Das faschistische und zionistische Europa ist, entgegen der klaren Vorschrift des Artikels 112 RS, dabei stark überrepräsentiert und braucht nur ein weiteres Mitglied, womöglich erpresserisch, auf seine Seite zu ziehen, um eine absolute Mehrheit zu haben.
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Was die Bedeutung von to assist angeht, war man zuletzt bemüht, dieselbe hochverräterisch zurechtzurücken:
Ich zitiere aus der (nicht relevanten) aktuellen SOED-App:
Davon, dass, in dieser Allgemeinheit, darunter verstanden werde, einen Teil der Arbeit zu leisten, ist in der 3. Auflage des SOED (1993), die hier zufolge der Annahme des RS 1998, noch vor der 4. Auflage von 2002, von Relevanz ist, nicht die Rede:
Einschlägig ist hier die erste, transitive Bedeutung, die mitnichten hergibt, dass, im konkreten Fall des Treffens einer Entscheidung (Artikel 46/2 RS), dieses, wie aber tatsächlich geschehen, vorweggenommen wird; sondern gemeint kann nur sein, die Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten, darzustellen und vorzulegen. Im Übrigen hat das Büro nicht einen Teil der Arbeit, sondern sie zur Gänze übernommen, indem sie offenkundig eine fertige Entscheidung vorgelegt hat.
Beachte dazu, dass die ASP nach Regel 37 ihrer Rules of Procedure neben dem Büro, das insoweit missverstanden werden könnte, nach dem Organigramm auf ihrer Webseite auch ein Sekretariat hat, welches für die Schreibarbeit zuständig ist.
Des Pudels Kern ist namentlich, dass das Wesen der Funktion des Büros nach Artikel 112 RS, soweit hier in Verbindung mit Artikel 46 RS relevant: to assist in the performance of a decision (under article 46), darin liegt, die Entscheidung aufzubereiten, was im äußersten Fall heißen kann, dass insbesondere vom OIOS erhobene Beweise abstrakt bewertet und die belastenden den entlastenden gegenübergestellt werden. Sie aber hin zu einer Subsumtion unter Artikel 46 RS zu beurteilen, hat der ASP vorbehalten zu bleiben, wie dies leg cit verlangt.
Siehe dazu die Bedeutung des Verbs discharge als Grundform, von der sich das gleichlautende Substantiv ableitet, im SOED:
Einschlägig ist die grün markierte Nummer 11. Daraus ergibt sich nun, dass the discharge of its responisbilities im Sinne des Artikels 112 in Verbindung mit Artikel 46 RS in concreto, wie bereits zuvor gesagt, darin liegt, die Subsumtion der Beweisergebnisse bzw. der daraus festgestellten Tatsachen unter den Tatbestand des Artikels 46 RS vorzunehmen. Dass das Büro, im Sinne der Aufarbeitung, der Assistenz, Fakten dergestalt (den erhobenen Beweisen gemäß!) feststellt, mag noch im Bedeutungshof von assist Platz finden, nicht aber, die Subsumtion vorzunehmen, denn das ist der zu assistierende Vorgang selbst, der dem Assistierten vorbehalten zu bleiben hat.
Dies gebietet auch ein vernünftiges Verständnis des Artikels 46 RS, wonach es nicht das Büro, sondern die ASP als solche ist, die die Entscheidung zu treffen hat.
Besonderes Gewicht bei der hier angestellten Beurteilung der Vorgänge vom 24. Juli in New York hat auch auf der eingangs meiner oben verlinkten Arbeit zitierten, fett hervorgehobenen Passage in OP1 der Entscheidung vom 24. Juli zu liegen, wonach diese consistent with the determination of the Bureau getroffen worden sei.
Daraus ergibt sich ja wörtlich, dass das Büro eine ihm demnach gar nicht zustehende Festlegung (namentlich der Subsumtion!) vorgenommen hat, und zwar eine solche, die offenbar in den anderen erwogenen Verfahrensergebnissen, insbesondere jenem der OIOS gar keinen Platz findet, sodass man diese dabei nicht nannte.
Daraus folgt nun aber, dass das Büro offenbar eine Manipulation der Beweisergebnisse bzw. deren Missinterpretation vorgenommen haben muss: andernfalls ergibt die zitierte Phrase in OP1 keinen Sinn. Und darin hat die Nichtigkeit zu liegen, weil von den Verfahrensvorschriften in einer Weise abgewichen wurde, die nicht mehr von einer Entscheidung der ASP, sondern bloß des Büros, sprechen lässt, welche überdies in der Einschätzung der ASP materiell mangelhaft ist.
Man hat sich die Frage zu stellen, wieso hier so eine Vorgehensweise gewählt wurde, die zwar einen gewissen Handlungsspielraum der ASP durchaus als wahrscheinlich erscheinen lässt, gleichwohl aber nicht dazu geführt hat, dass, trotz all dieser Mängel, eine umgekehrte Entscheidung getroffen worden wäre.
Offenkundig ist das Motiv darin zu beobachten, dass die Lage auf die Spitze getrieben werden sollte, um zu demonstrieren, dass eine Mehrheit in der ASP offenbar gar nicht fähig ist, was hier dargelegt wurde, nachzuvollziehen, geschweige denn selbst zu erkennen, was wiederum Wasser auf die Mühlen meiner These bedeutet, dass wir im sozusagen intellektuellen Hochverrat leben, der globale Ausmaße angenommen hat, indem in essentielle Entscheidungen treffenden Organen Schwachköpfe und/oder Kriminelle sitzen. Die einzig denkbare Alternative dazu ist die, dass sie stattdessen Opfer von Gewaltverberechen sind.
Dies zu klären, sind nun der ICC und die Strafverfolgungsbehörden im Haag sowie in New York berufen, während SE Karim Khan nicht aus seinem Amte zu weichen hat!
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Das Büro hat keine Kompetenz ad hoc Panels zu statuieren bzw. einzuberufen.
Dass die ASP dies im Nachhinein nolens volens und eindeutig zweideutig gebilligt hat, ändert daran nichts, weil der Druck, der von den geschaffenen Fakten medial ausgeht, enorm ist, und die Unbedarftheit der Vertreter in der ASP solch Abnahme der eigenen Arbeit freilich bedingungslos begrüßt.
Wir sind im Hochverrat!
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Die vom ICC als höchstem Institut auch für juridische Fragen der Sozialmoral hier an den Tag gelegte frühkindlich-empfindliche und traumatisierte Auffassung von moralischen Grenzen erwachsener Sexualität, leistet der Künstlichen Reproduktions-Medizin mit all deren Unwägbarkeiten und menschlicher Zerrüttung willfährigen Vorschub, wird sich doch, wenn diese Tendenz Fortsetzung findet, bald niemand mehr trauen, auf einen potenziellen Sexualpartner zuzugehen.
Wir brauchen keine In-vitro-Fertilisation sondern reife Erwachsene, die wissen was sie wollen und respektvoll miteinander umgehen.
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Die Einrichtung dieser ad hoc Panels durch das Büro ist rom-statutarisch nicht gedeckt!
Weil in den auch internationalen Gremien, so auch in der ASP, Politiker anstatt Juristen sitzen, sind sie unfähig, ihre Pflichten zu erfüllen, welche deshalb an solche Panels ausgelagert werden.
Das Problem dabei ist, dass die Angehörigen solcher Panels völlig im Dunkeln und Verborgenen arbeiten, während Repräsentanten in internationalen Gremien als Regierungsvertreter parlamentarischer Kontrolle und Öffentlichkeit unterliegen, weshalb sie zumindest etwas weniger anfällig sind gegen Erpressungsversuche des Mossad und anderer.
Die Präsidentin der ASP gesteht all dies zwischen den Zeilen ihrer Stellungnahme vom 24. Juli 2026 zu, wenn sie – noch ohne Hinweis durch meine Arbeit – exakt jene Punkte von sich aus anspricht, die ich hier ankreide.
Das heißt, dass man in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit vorgegangen ist.
Erpressung, Nötigung und Drohung – Hochverrat!
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Wir kriminalisieren ursprünglichstes menschliches Sexualverhalten, und zum kompensatorischen Ausgleich legitimieren und heiligen wir die Perversion in der LGBTQ-Bewegung.
Und wir lagern – rechtswidrig! – offizielles Handeln an Private aus, die weder staatlicher Kontrolle unterstehen, noch gefeit vor marktwirtschaftlichem Zwang sind, sich dem Angebot für sie zu fügen.
Und all das unter tiefgründig bedeutungsschwangerem Augenzwinkern, das völlig hinreicht, den mitwissenden Funktionär zu gängeln und die erpresserische, nötigende und drohende Gewalt ausmacht, die den Hochverrat darstellt.
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