Der Gordische Knoten Palästina

Es war von 1948 an der extremistische Nationalismus der Zionisten, der sogar die UNO dazu gezwungen hatte, mit der A/RES/181(II) den UN-Mitgliedern einen Teilungsplan zur (sodann nicht erfolgten) Annahme zu unterbreiten, der separate Staatsgebiete der beiden Staaten vorsah. Die palästinensischen Araber waren von Anfang an gegen eine solche Teilung. Sie wollten es vorziehen, gemeinsam in einem Staat zu leben.

Inzwischen kommt ihnen die Rechtsfortentwicklung im Rahmen der UNCLOS bzw. des ISA-Regimes zustatten, das in seinem Artikel 8 UNCLOS, Annex III implizit vorsieht, dass Staaten auch auf non-continuous areas gebildet werden können, will heißen, dass auch mehrere Staaten dasselbe Gebiet beanspruchen können, wenn sie sich darauf verständigen.

Extremer Nationalismus hat die Geschichte der Menschheit hindurch stets zu Kriegen und Ausgrenzung geführt. Auf seinem Boden wächst nichts Nachhaltiges. Das hat seinen Grund vor allem darin, dass die in ihm liegende kulturelle Abschottung gegenüber anderen Völkern zu einer Perfektionierung des tiefenpsychologischen Wiederholungszwanges (A. MILLER) wesentlich beiträgt, indem zufolge ihrer in den innerhalb des nationalen Systems präsenten Fremden keine oder kaum, jedenfalls zu wenige, psychologisch wirkende Spiegel für die Seele vorhanden sind, mithilfe derer der Einzelne diesen psychischen Zwang zur Fortsetzung der Trauma bedingten und traumatisierenden Gewalt, die sich auto- oder fremd-destruktiv äußert, durchbrechen und überwinden könnte.

Die Welt ist, vor allem im kollektiven Nordwesten, voll von solchem Zwang.

Er spiegelt sich gegenwärtig in Palästina darin wider, dass die Zionisten mit Wut und Unverständnis erzeugender Überheblichkeit von ihrem vermeintlich alleinigen Recht auf Palästina ausgehend Handlungen setzen, die das Selbstbestimmungsrecht der palästinensischen Araber seit jeher mit Füßen treten.

Da ist etwa die Rede davon, man müsse die Hamas daran hindern, so etwas wie den 7. Oktober zu wiederholen. Dabei wird hochnäsig übersehen, dass Israel es ist, der die Palästinenser seit jeher hochgerüstet und martialisch in deren Recht auf Selbstbestimmung unterdrückt, wovon alle sogenannten Friedensbemühungen bzw. deren Ergebnisse zeugen; und dass die Hamas eine gewählte Volksvertretung ist, die legitimerweise auch einen militärischen Arm aufweist, was von der Resolution A/RES/3034(XXVII) ausdrücklich gestützt wird, wenn sie, aufbauend auf A/RES/2621(XXV) und A/RES/2878(XXVI), den Freiheitskampf unterdrückter Völker „mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln“ unterstützt.

Der kollektive Nordwesten nützt seinen technischen Entwicklungsvorsprung, den er zum einen der seit jeher auch vom globalen Süden immigrierten Intelligenz und zum anderen den von dort geraubten Rohstoffen verdankt, seit geraumer Zeit dazu aus, die ebendort zur Landschaftspflege Zurückgebliebenen mit Waffengewalt daran zu hindern, entwicklungstechnisch zu ihm aufzuschließen. Dafür hat lange Zeit die bloße Drohung mit Waffengewalt genügt, nachdem diesen stolzen Völkern dort zuvor Jahrhunderte lang der Waffenstahl einbläute, dass es neben dem Kuschen nur eine Alternative gibt: zu sterben. Heute aber ist aus den extremen Nationalismen dieses Nordwestens mithilfe der Telekommunikation längst ein Abklatsch dessen Dekadenz geworden, der den Völkern des Südens nicht nur ihre Chance, wieder aufzustehen, sondern auch die Pflicht, dies zu tun, vor Augen führt.

Die Freiheitskämpfer der Hamas sahen und hatten vor diesem Hintergrund gar keine andere Möglichkeit, als durch derartige blitzartige Vorstöße, dem Plänkler gleich, ihrem Peiniger zuzusetzen, wobei, das steht inzwischen längst fest, ein geraumer Teil dessen frei erfunden ist, was die Zionisten ihnen als Gräueltaten vorwerfen. Doch selbst, wenn es wahr wäre, wäre es unter A/RES/3034(XXVII) gedeckt, gerade weil die von martialischer Waffengewalt strotzende Überheblichkeit, um nicht zu sagen: dieser Faschismus der Zionisten, im Verein mit dem daraus resultierenden Mangel an Gerät zur Selbstverteidigung es ihnen verunmöglicht, humanitär sauberen Krieg zu führen, wie dies ja auch jetzt die Zionisten mitnichten tun.

Der Unterschied ist lediglich der, dass die Zionisten mit ihrer atomaren Bewaffnung über den Ölhandel sowie, im Wege der Kontrolle des Suez-Kanals, auch über den übrigen Welthandel eine verkommene Aufsicht ausübten, die ermöglichte, dass solcher Handel massiv einseitig und zu Lasten des globalen Südens vonstattengeht. Darin liegt einer der Hauptgründe, aus denen der kollektive Nordwesten, zu dem der Zionismus selbst wesentlich gehört, nicht nur toleriert, sondern geradezu fördert, dass Israel die arabischen Palästinenser unterdrückt, weil nur solche Unterdrückung gewährleistet, dass in dieser Region kaum politisch stabile Staaten wachsen können, deren Gesellschaften, psycho-sozial weit gesünder als die anderen, für einen gerechten Welthandel sorgen könnten.

Hier ist somit abermals zu betonen, dass diese schier ausweglos scheinende Position, in welche, in ihrem Selbstbestimmungsrecht unterdrückte, Völker dadurch getrieben werden, dass ihnen jede Freiheit zur politischen Organisation genommen wird, deren Sonderstellung im Völkerrecht durchaus rechtfertigt, welche ihnen durch die genannten Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingeräumt wird, indem ihnen damit, an vielen Bestimmungen des vor allem humanitären Völkerrechts vorbei, Mittel an die Hand gegeben werden, ihr Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen, welches ja im Zentrum der Rechtsordnung der internationalen Gemeinschaft steht, weil ohne seine Achtung weder Prosperität noch Frieden möglich sind.

Die heute vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommene Resolution S/RES/2720(2023) bedarf einer eingehenden Analyse, die, so Gott will, demnächst hier folgen wird.

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