Zu den seitens Russlands von den Mitgliedstaaten der NATO geforderten Sicherheitsgarantien

Im Folgenden beziehe ich mich auf den Entwurf eines Agreement on Measures to Ensure the Security of the Russian Federation and Member States of the North Atlantic Treaty Organization, wie er (im russischen Original und) in einer nicht offiziellen englischen Übersetzung am 17. Dezember 2021 auf der Seite des Russischen Außenministeriums publiziert wurde, um diesen Absatz für Absatz einer kritischen Beobachtung zu unterziehen. Sämtliche Hervorhebungen im links stehenden Entwurfstext stammen von mir.

The Russian Federation and the member States of the North Atlantic Treaty Organization (NATO), hereinafter referred to as the Parties,

Während die Russland-NATO-Gründungsakte aus 1997 zwischen der Russischen Föderation einerseits und der NATO sowie deren Mitgliedstaaten andererseits abgeschlossen worden ist, treten hier nur die Mitgliedstaaten der letzteren auf. Angesichts der nachfolgend aufgezählten Argumente ist dies folgerichtig: der aktionistische Wille der NATO hängt deren Statuten (dem NAT) nach von den Beschlüssen in ihrem Rat ab, welcher aus den Mitgliedstaaten besteht; die NATO selbst hat demnach ausschließlich solchen Aktionsspielraum, der ihr vom Rat eingeräumt wurde;

Der Generalsekretär der NATO ist statutarisch gar nicht befugt, der Ukraine militärische Unterstützung zuzusagen!

https://snanews.de/20220114/stoltenberg-russische-forderung-nach-nato-truppenabzug-5011075.html

die genannte Akte ist daher, was die Beteiligung der NATO selbst an ihr angeht, insbesondere dahin aufzufassen, dass sie eine (wo nötig) korrigierende Ergänzung zu früheren Ratsentscheidungen darstellt, mit welchen dieser ihr Kompetenzen eingeräumt hat, die der Gründungsakte zuwiderlaufen; letztlich kommt durch diese Begrenzung der Vertragsparteien, unter Ausschluss der NATO selbst, auch zum Ausdruck, dass deren (somit als eigenmächtig anzusehenden) zur faktischen Gewohnheit gewordenen Aktivitäten zu beträchtlichem Teil völkerrechtswidrig sind. (Siehe zur UN-Charta-Widrigkeit der NATO als solcher die Ausführungen in meinem Rechtsmittel an den EuGH, C-52/15 P, vom 3. Februar 2015, S. 36 ff.!)

reaffirming their aspiration to improve relations and deepen mutual understanding,

Darin liegt wohl eine, wenn auch zufolge der seither eingetretenen negativen Entwicklungen, einigermaßen frustriert motivierte bzw. zurückhaltende Bezugnahme auf die Gründungsakte.

acknowledging that an effective response to contemporary challenges and threats to security in our interdependent world requires joint efforts of all the Parties,

Dies ist eine Bestätigung des Gehalts der beiden zuvor genannten Erwägungsgründe; außerdem auch ein gemeinschaftlich vorgenommener Wink mit dem Zaunpfahl gegen einzelne, rechtswidrig agierende Mitglieder der NATO.

determined to prevent dangerous military activity and therefore reduce the possibility of incidents between their armed forces,

Schon dieser Erwägungsgrund zeigt auf, wie redundant dieses entworfene Abkommen sein könnte, ergibt sich doch das Verbot gefährlicher, da gegen einander gerichteter, militärischer Aktivität implizit schon aus der Gründungsakte; andererseits bestätigt er, was andernorts (RNN 822 ff.) zur einzig denkbaren, zulässigen Bestimmung der NATO betreffs eines Kampfmittels gegen die Ochlokratie gesagt wurde.

noting that the security interests of each Party require better multilateral cooperation, more political and military stability, predictability, and transparency,

Auch hier wird die Bedeutung dieses Kampfmittels erkennbar, wenn, ohne die Zweckberechtigung militärischer Rüstung überhaupt infragezustellen, militärische Stabilität, Vorhersehbarkeit und Transparenz betont werden, was nur Sinn ergibt, wenn jene nicht gegen einander gerichtet wird.

reaffirming their commitment to the purposes and principles of the Charter of the United Nations, the 1975 Helsinki Final Act of the Conference on Security and Co-operation in Europe, the 1997 Founding Act on Mutual Relations, Cooperation and Security between the Russian Federation and the North Atlantic Treaty Organization, the 1994 Code of Conduct on Politico-Military Aspects of Security, the 1999 Charter for European Security, and the Rome Declaration „Russia-NATO Relations: a New Quality“ signed by the Heads of State and Government of the Russian Federation and NATO member States in 2002,

have agreed as follows:

Die oben erwähnte Gründungsakte wird hier zutreffend in einen direkten Zusammenhang auch mit der UN-Charta gestellt. Die übrigen genannten Instrumente können freilich nur Detaillierungen der letzteren sein, stellt diese doch weitgehend zwingedes Recht (ius cogens) dar.

Article 1

The Parties shall guide in their relations by the principles of cooperation, equal and indivisible security. They shall not strengthen their security individually, within international organizations, military alliances or coalitions at the expense of the security of other Parties.


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The Parties shall settle all international disputes in their mutual relations by peaceful means and refrain from the use or threat of force in any manner inconsistent with the purposes of the United Nations.

The Parties shall not create conditions or situations that pose or could be perceived as a threat to the national security of other Parties.


The Parties shall exercise restraint in military planning and conducting exercises to reduce risks of eventual dangerous situations in accordance with their obligations under international law, including those set out in intergovernmental agreements on the prevention of incidents at sea outside territorial waters and in the airspace above, as well as in intergovernmental agreements on the prevention of dangerous military activities.

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Was die obigen Ausführungen, nicht nur aber vor allem zur Ochlokratie betrifft, erfahren diese Bestätigung durch die Besonderheit, dass hier im ersten Absatz nicht etwa von be guided, sondern von guide die Rede ist: also von Führungsqualität, was nur im Verhältniss, nicht zu einander, sondern gegenüber den eigenen und den jeweils befreundeten Völkern aufgefasst werden kann.

Siehe zum Nachweis, dass auch die bloße Drohung mit Waffengewalt das Völkerrechtsverbrechen der Aggression nach Artikel 8bis des Rom-Statuts darstellen kann, meine Ausführungen an den ICC.

Auch dies schließt selbstredend die Bevölkerungen als subjektive Adressaten der Regelung mit ein.

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Wie generell in diesem Draft wird auch hier betreffs des Regelungsinhalts als Detaillierung bestehender völkerrechtlicher Pflichten lediglich auf andere Instrumente bzw. geltendes Völkerrecht verwiesen.

Article 2

In order to address issues and settle problems, the Parties shall use the mechanisms of urgent bilateral or multilateral consultations, including the NATO-Russia Council.


The Parties shall regularly and voluntarily exchange assessments of contemporary threats and security challenges, inform each other about military exercises and maneuvers, and main provisions of their military doctrines. All existing mechanisms and tools for confidence-building measures shall be used in order to ensure transparency and predictability of military activities.


Telephone hotlines shall be established to maintain emergency contacts between the Parties.

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Auch hierbei kann es sich nur um eine deklaratorische Erneuerung von bestehenden Verpflichtungen handeln, auf welche verwiesen wird.

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Auch diese Bestimmung zeigt deutlich auf, dass man sich selbst und einander gegenüber, ganz entsprechend der Gründungsakte, nicht als Feinde ansieht, sondern als Partner in einem Kampf gegen Dritte, welche nur die Ochlokraten sein können.

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Dito.

20220115, 0410

Article 3

The Parties reaffirm that they do not consider each other as adversaries.

Diese Bekräftigung nimmt auf die Gründungsakte Bezug.

The Parties shall maintain dialogue and interaction on improving mechanisms to prevent incidents on and over the high seas (primarily in the Baltics and the Black Sea region).

Auch diese Verpflichtung (zur Aufrechterhaltung des Dialogs und der Interaktion über Verbesserungsmechanismen) lässt sich längst schon der Gründungsakte entnehmen.

Article 4

The Russian Federation and all the Parties that were member States of the
North Atlantic Treaty Organization as of 27 May 1997, respectively, shall not
deploy military forces and weaponry on the territory of any of the other States in
Europe in addition to the forces stationed on that territory as of 27 May 1997.
With the consent of all the Parties such deployments can take place in
exceptional cases to eliminate a threat to security of one or more Parties.

Diese Einschränkung auf die Parteien, welche am Tag der Unterzeichnung der Gründungsakte Mitglied der NATO waren, geht – zufolge der danach begründeten Verpflichtung (shall not) – offenbar und irrig davon aus, dass eine solche Verpflichtung nicht schon in der Gründungsakte enthalten sei.

Der fett hervorgehobene Passus wirft Fragen auf: Gab es 1997 auf den Gebieten der (damals noch gar nicht der NATO angehörenden) anderen Staaten Streitkräfte der damaligen NATO-Mitgliedsländer? Oder sind damit Streitkräfte gemeint, die von diesen anderen Ländern kontrolliert wurden? Letzteres wohl kaum, denn dies verstünde sich von selbst, wenn nicht gemeint wäre, dass die Unterhaltung von Streitkräften ganz generell nicht mehr nur der Jurisdiktion der einzelnen Staaten obliegt, sondern der Suprematie der UN-Gremien.

Und ferner: Hat die Russische Föderation noch 1997 Streitkräfte auf solchen Territorien (als Überbleibsel des Warschauer Paktes) unterhalten? Wenn ja, bestehen diese heute noch?

Sollten die oben zur Ochlokratie vorgenommenen Auslegungen unzutreffend sein, bestünde in der Vorkehrung des Artikels 4 eine (freilich gegen ius cogens verstoßende) Anerkennung der völkerrechtswidrigen Stationierung fremder Streitkräfte auf dem Territorium dritter Staaten.

Hat Russland, indem es zuletzt seinen Außenminister, Lavrov, verkünden ließ, die Gründungsakte sei rein politischer Natur, ein Interesse daran, dass der (ja schon gegen diese verstoßende) Status quo aufrecht erhalten bleibt? Wenn ja, kann dieses wohl nur darin liegen, dass durch die Aufnahme der der NATO bisher beigetretenen, ehemaligen UdSSR-Staaten bereits ein Prozess des Ausgleichs zwischen westlicher Ochlokratie und östlicher Autokratie in Gang gesetzt worden ist. Meine Befürchtung ist, dass das politische Gewicht dieser beigetretenen Staaten sich als zu gering erweisen könnte, um den zu erwartenden gegenläufigen Avancen des Westens, demgegenüber sie zu assimilieren, etwas Wirksames entgegenstellen zu können. Dass sich die Dinge dorthin entwickeln könnten, zeigen teilweise auch die von der EU gegen manche Ost-Staaten eingeleiteten Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, welch letztere in engem Zusammenhang mit dem jeweiligen Demokratieverständnis stehen.

Article 5

The Parties shall not deploy land-based intermediate- and short-range missiles in areas allowing them to reach the territory of the other Parties.

Die hier alleingestellte, hinsichtlich ihres örtlichen Anwendungsbereichs nicht geografisch spezifizierte Verpflichtung wurde, was die Stationierung solcher Raketen auf dem Boden von Drittländern durch die USA angeht, bereits 1958 im Ersten Komitee der Generalversammlung der UN (982. Sitzung) insbesondere von der UdSSR und zwar im direkten Zusammenhang mit der Frage der ausschließlich friedvollen Nutzung des Weltraumes eingemahnt. Dass dies rücksichtlich der Ochlokratie-Problematik scharfe Implikationen in sich birgt, sei hier nur am Rande erwähnt.

Article 6

All member States of the North Atlantic Treaty Organization commit themselves to refrain from any further enlargement of NATO, including the accession of Ukraine as well as other States.

Article 7

The Parties that are member States of the North Atlantic Treaty Organization shall not conduct any military activity on the territory of Ukraine as well as other States in the Eastern Europe, in the South Caucasus and in Central Asia.

Im Umkehrschluss nimmt diese Bestimmung die Russische Föderation von solchen Aktivitäten nicht aus, was wohl auf die OVKS Bezug nimmt. Dass die NATO selbst hier nicht inkludiert wird, wird zum einen daran liegen, dass sie nicht Vertragspartei ist, und zum anderen daran, dass ihre institutionelle militärische Struktur ohnehin völkerrechtswidrig, sieht man vom einzigen zulässigen Zweck des Kampfes gegen die Ochlokratie ab, der aber in den angeführten Gebieten zumindest gegenwärtig kaum notwendigerweise auszutragen sein wird.

In order to exclude incidents the Russian Federation and the Parties that are member States of the North Atlantic Treaty Organization shall not conduct military exercises or other military activities above the brigade level in a zone of agreed width and configuration on each side of the border line of the Russian Federation and the states in a military alliance with it, as well as Parties that are member States of the North Atlantic Treaty Organization.

Auch diese Bestimmung folgt logisch aus der Verpflichtung in der Gründungsakte, einander nicht als Feinde betrachten zu wollen, und bestätigt außerdem den Zweck des Kampfes gegen die Ochlokratie.

Article 8

This Agreement shall not affect and shall not be interpreted as affecting the primary responsibility of the Security Council of the United Nations for maintaining international peace and security, nor the rights and obligations of the Parties under the Charter of the United Nations.

Darin liegt nicht nur eine Klarstellung von Selbstverständlichem, sondern implizit auch die sich aus dem Zweck des Kampfes gegen die Ochlokratie ergebende Pflicht der Vertragsparteien, dabei ihren UN-Charta-Pflichten nachzukommen, denen zufolge sie in dieses UN-Gremium selbständig entscheidungsbefugte, nur an das internationale Recht gebundene Repräsentanten zu entsenden haben.

The Security Council shall be so organized as to be able to function continuously. Each member of the Security Council shall for this purpose be represented at all times at the seat of the Organization.

Artikel 28 Absatz 1 UN-Charta

(Siehe zur Auslegung des fett hervorgehobenen Zitats meine Ausführungen im Schriftsatz an den EGMR, 5744/16, RNN 205 ff.!)

Article 9

(Betrifft Inkrafttretensbestimmungen.)

26 Kommentare zu „Zu den seitens Russlands von den Mitgliedstaaten der NATO geforderten Sicherheitsgarantien

  1. Russland ist nicht befugt
    einen Krieg
    gegen ein anderes Land zu führen

    dasselbe gilt der USA
    und anderen
    die von einem sauberen Krieg
    reden

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    1. Russland führt keinen Krieg, im Sinn einer (völkerrechtlich-technischen) Aggression, sondern eine militärische Sonderoperation in Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung zugusten der Donbass-Russen. Das ist legal!

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      1. Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Lambauer,

        Die Feldherren des Krieges
        denen ist das was sie tun
        rechtens und legal

        Gegen Ihre Behauptung (der militärische Sonderoperation in Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung zugunsten der Donbass-Russen), fehlen mir die Argumente.

        Freundliche Grüße
        Hans Gamma

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        1. Lieber Herr Gamma,

          das Selbstbestimmungsrecht der Völker (das zB zu Kolonialzeiten massiv verletzt wurde) steht im Mittelpunkt unserer politischen Weltordnung. Und es besagt u.a., dass jedes Volk selbst und frei über seinen politischen Status entscheiden kann, also darüber, ob es selbst einen Staat gründen will, oder sich diebsezüglich mit anderen Völkern zusammentun, oder aber auch, ein solch geschehenes Zusammentun wieder aufzulösen und sich von einem Gesamtstaat abzutrennen.

          Letzteres wollten die Donbass-Russen tun, was ihnen die Kiewer Regierung massiv mit Gewalt vergolten hat, obwohl letztere die Pflicht trifft, solches Recht der Russen zu unterstützen und zu fördern.

          Von all dem ist in westlichen Medien nichts zu lesen, weil die Interessenlage klar ist: man blicke nur nach Belgien, Großbritannien oder Spanien, wo überall verschiedene Völker in einem Staat zusammenleben und Tnedenzen, daraus ausscheren zu wollen, nicht auszuschließen sind.

          Präsident Putin hat sicher eine Pandora-Büchse geöffnet, doch das war nötig und angezeigt!

          Mit lieben Grüßen
          Arthur Lambauer

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          1. Guten Tag Herr Lambauer,

            Vielen Dank für Ihre Antwort,

            dasselbe gilt, wenn ein Land und seine Leute, sich von einem mächtigeren Staat sich entschieden hat, sich verselbständigen und Abstand halten will.

            Freundliche Grüße
            Hans Gamma

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            1. Sehr geehrter Herr Gamma,

              Laut UN-Charta sind alle Nationen verpflichtet, freundschaftliche Beziehungen zueinander zu pflegen.
              Wir alle leben auf diesem Planeten, und wir werden ihn nur für uns Menschen lebenswert erhalten können, wenn wir es schaffen, in Frieden und also in Respekt voreinander zu gedeihen.

              Mit den besten Grüßen und herzlichem Dank für Ihr Interesse
              Arthur Lambauer

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              1. Guten Tag Herr Lambauer,

                Nochmals vielen Dank für Ihre Antworten,

                (Laut UN-Charta sind alle Nationen verpflichtet, freundschaftliche Beziehungen zueinander zu pflegen.
                Wir alle leben auf diesem Planeten, und wir werden ihn nur für uns Menschen lebenswert erhalten können, wenn wir es schaffen, in Frieden und also in Respekt voreinander zu gedeihen).

                Ich bin ganz der gleichen Meinung.
                Die unteilbare Menschenwürde, geht jedem Rechtsverständnis, jeder Vereinbarung,

                (die von den Herren der Macht nicht eingehalten und mit Füssen getreten wird) ….vor.

                Vielen Dank für das Gespräch.

                Freundliche Grüße
                Hans Gamma

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        1. Nein!
          Legal ist das, was dem Völkerrecht entspricht. Und dieses besagt, dass gegen bewaffnete Angriffe, solange der Sicherheitsrat der UN dagegen nicht einschreitet, mit Selbstverteidgung abgewoehrt werden dürfen, welche auch kollektiv unternommen werden kann.

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          1. Vielen Dank für Ihre Antwort,

            Ihr Argument,

            (Nein!
            Legal ist das, was dem Völkerrecht entspricht. Und dieses besagt, dass gegen bewaffnete Angriffe, solange der Sicherheitsrat der UN dagegen nicht einschreitet, mit Selbstverteidgung abgewoehrt werden dürfen, welche auch kollektiv unternommen werden kann).

            Dasselbe gilt, wenn ein Staat sich gegen einen Staat, mit seiner Kriegsführung, gegen ihn zur Wehr setzt.

            Freundliche Grüße
            Hans Gamma

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            1. Wer als erster einen nicht provozierten, mithin einen somit rechtswidrigen Akt der Gewalt setzt, ist der Aggressor und damit völkerrechtswidrig und ahndbar.

              Russlands OPeration ist nicht unprovoziert: Kiew hat sie provoziert, indem es seit 8 Jahren einen rechtswidrigen Kireg gegen den Donbass führt.

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              1. Guten Abend Herr Lambauer,

                Zu Ihrem wiederholten Argument:

                Das macht die Opfer der Gefallenen und das der unschuldigen Frauen und Kinder nicht wieder zu Lebenden.

                Wer sich angegriffen (zu recht weiss), darf deswegen die unteilbare Menschenwürde nicht überschreiten.

                Ich bin nicht dazu da, einem Schuldigen das Urteil zu sprechen.

                Ich wünsche Ihnen das Allerbeste.

                Freundliche Grüße
                Hans Gamma

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                1. Wenn die Regierung eines Staates derart verbrecherisch agiert, dass sie einen militärischen Angriff gegen ihr Land unausweichlich provoziert, stellt sich irgendwann einmal die Frage nach der Verantwortung auch des Volks dieses Staates. Ich weiß nicht wer, aber ein kluger Mensch hat einmal gesagt, jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Demgemäß sind auch die Schafe und Herden, die bis zum Umfallen konsumieren und verpesten, nicht unschuldig.

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                  1. Guten Tag Lambauer,

                    Die Herrschaft der Hybris Männer, die Feldherren der Macht, sind seid Jahrtausenden nicht klüger geworden.

                    Zitat:

                    (Wenn die Regierung eines Staates derart verbrecherisch agiert, dass sie einen militärischen Angriff gegen ihr Land unausweichlich provoziert, stellt sich irgendwann einmal die Frage nach der Verantwortung auch des Volks dieses Staates. Ich weiß nicht wer, aber ein kluger Mensch hat einmal gesagt, jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Demgemäß sind auch die Schafe und Herden, die bis zum Umfallen konsumieren und verpesten, nicht unschuldig).

                    Wenn ein „Führer“ mit seinem „Pöbel“ sogar die Heilige Schrift zitiert, das Opfer als Hingabe „ihrer Seelen“ als ein Akt der Gerechtigkeit
                    seine Soldaten als Helden
                    seine Annexion und den Krieg mit Lektionen über Heldentum deklariert
                    mit seinem Angriffskrieg begrüßt

                    mit eine Kerze in seiner Kirche anzündet
                    sich als rein und unschuldiges Lamm der Welt präsentiert.

                    Sie dürfen die Schuld über die Massaker an unschuldigen Frauen und Kindern, (den Gefallenen), an Zivilisten, jenen zuschreiben, denen Sie es, wie es Ihnen beliebt und auch wollen.

                    Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Tag.

                    Freundliche Grüße
                    Hans Gamma

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                    1. Noch vor 50 Jahren hätte man Ihnen wohl Recht geben müssen, weil jede militärische Gewaltausübung, sei sie nun rechtswidriger Krieg oder gerechtfertigte Maßnahme, eine Generation von Menschen schaft, die traumatisiert sind und deshalb selbst (als erwachsen Gewordene) zur Ausübung von Gewalt tendieren; sodass Krieg jedenfalls nur neue Gewalt schafft, anstatt geschehene abzustellen.

                      Doch heute leben wir in einer Welt, in der solchen Traumatisierungen erfolgreich entgegengentreten werden kann.

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                    2. Guten Tag Herr Lambauer,

                      Zitat:

                      (Noch vor 50 Jahren hätte man Ihnen wohl Recht geben müssen, weil jede militärische Gewaltausübung, sei sie nun rechtswidriger Krieg oder gerechtfertigte Maßnahme, eine Generation von Menschen schafft, die traumatisiert sind und deshalb selbst (als erwachsen Gewordene) zur Ausübung von Gewalt tendieren; sodass Krieg jedenfalls nur neue Gewalt schafft, anstatt Geschehenes abzustellen.

                      Doch heute leben wir in einer Welt, in der solchen Traumatisierungen erfolgreich entgegengetreten werden kann).

                      Dem heutigen Führer ist dies sowas von egal.

                      Ich muss nicht recht haben, Sie verteidigen etwas, von dem ich mich distanziere und wehre.

                      Sie dürfen mir weiterhin, (mit dem Schutz und Schirm, für Ihren geliebten Präsidenten) mit Ihren Überzeugungen entgegentreten.

                      Ich wünsche Ihnen das Allerbeste.

                      Freundliche Grüße
                      Hans Gamma

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                    3. Sie sprechen Wesentliches an:

                      Sobald die Hohe Intelligenz, welcher zu regieren vorbehalten ist, auf Waffengewalt verzichtet, gewinnen jene Überhand, die Körperkraft im Übermaß besitzen, und das sind selten die hoch Intelligenten.

                      Waffengewalt ist nötig, um der Hohen Intelligenz jene vom Hals zu halten, die sich ihrer bemächtigen wollen, um sie auszubeuten und deren Arbeitsergebnisse zu vergewaltigen, um ihre usurpierte Macht zu erhalten.

                      Freilich ist im Laufe der Geschichte nicht immer gelungen, diese Waffen einzig der hohen Intelligenz vorzubehalten. Auch der Pöbel hat sich inzwischen ihrer bemächtigen können, was somit doppelt gefährlich ist.

                      Andererseits hat auch letzterer, sobald ihm das gelungen war, Verträge veranlasst, zB die Versailler Waffenhandels-Konvention aus 1919, in welchen eine Zementierung des Status quo, also der Vorherrschaft des Pöbels über die Waffengewalt, festgeschrieben wurde.

                      Doch jeder Vertrag, sei er vordergründig auch noch so verwerflich in seinen Zwecken und Zielen, beinhaltet immer auch zwischen den Zeilen Botschaften der Hohen Intelligenz, die ihn, versklavt und geschunden, verfassen musste; nicht jedoch ohne eben solche Botschaften einzubauen, die ermöglichen, ihn rechtens auszulegen.

                      Der langen Rede kurzer Sinn: Die Hohe Intelligenz, von der der Pöbel ja abhängt, was er ganz genau weiß, wird sich immer durchsetzen, ihr Sieg bedarf nur etwas mehr Zeit als jener der Waffengewalt.

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                    4. Zitat:

                      Sie sprechen Wesentliches an:

                      Sobald die Hohe Intelligenz, welcher zu regieren vorbehalten ist, auf Waffengewalt verzichtet, gewinnen jene Überhand, die Körperkraft im Übermaß besitzen, und das sind selten die hoch Intelligenten.

                      Waffengewalt ist nötig, um der Hohen Intelligenz jene vom Hals zu halten, die sich ihrer bemächtigen wollen, um sie auszubeuten und deren Arbeitsergebnisse zu vergewaltigen, um ihre usurpierte Macht zu erhalten.

                      Freilich ist im Laufe der Geschichte nicht immer gelungen, diese Waffen einzig der hohen Intelligenz vorzubehalten. Auch der Pöbel hat sich inzwischen ihrer bemächtigen können, was somit doppelt gefährlich ist.

                      Andererseits hat auch letzterer, sobald ihm das gelungen war, Verträge veranlasst, zB die Versailler Waffenhandels-Konvention aus 1919, in welchen eine Zementierung des Status quo, also der Vorherrschaft des Pöbels über die Waffengewalt, festgeschrieben wurde.

                      Doch jeder Vertrag, sei er vordergründig auch noch so verwerflich in seinen Zwecken und Zielen, beinhaltet immer auch zwischen den Zeilen Botschaften der Hohen Intelligenz, die ihn, versklavt und geschunden, verfassen musste; nicht jedoch ohne eben solche Botschaften einzubauen, die ermöglichen, ihn rechtens auszulegen.

                      Der langen Rede kurzer Sinn: Die Hohe Intelligenz, von der der Pöbel ja abhängt, was er ganz genau weiß, wird sich immer durchsetzen, ihr Sieg bedarf nur etwas mehr Zeit als jener der Waffengewalt.

                      ***
                      Im Krieg, heute geht es nicht um Körperkraft, eine Hochbegabung braucht es dazu nicht.

                      Sie reden für Ihren Freund, mit dem Sie seine Geschichten, sein Absichten teilen.

                      Der Pöbel, des neuen neuen Führers feiert seinen gerechten Krieg, ihn als Helden.

                      Man kann jeden Vertrag so umdeuten, dass er der eigenen Weltanschauung entspricht.

                      Wir müssen von Kriegsverbrechern ihrer Worte wie Balsam, nicht von Ihren Lippen lesen.

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                    5. Es gibt nur ein Recht (welches auch in Verträge einzig Eingang zu finden hat), und das ist das göttliche Recht. Es zu finden, ist unsere Aufgabe als Juristen. Es zu verklären, jene des Hochverrats.

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                    6. Zitat:

                      Es gibt nur ein Recht (welches auch in Verträge einzig Eingang zu finden hat), und das ist das göttliche Recht. Es zu finden, ist unsere Aufgabe als Juristen. Es zu verklären, jene des Hochverrats.

                      ****

                      Die Götter (aus den Heiligen Schriften) plappern viel in die Ohren, ihrer Auserwählten, Gerechten und Juristen.

                      Dem angebeteten Führer der sich als Christ, auf den Agressionskrieg beharrt, mit seinem obersten Priester, seine Kriegseinsätze und Massaker, (seit Jahrzehnten) als gottgewollt, seinem Pöbel und der globalen Welt so demonstriert und als unschuldiges Lamm sich uns so präsentiert.

                      (Wie alle andern Männer, die mit ihrer Hybris der Macht, mit ein und derselben Rechtfertigung, zur Auslöschung, derer, die sie aus ihrem Blickfeld haben wollen).

                      Der ein ganzes Land zerbombt, unschuldige Frauen und Kinder (die Gefallenen) frühzeitig aus dem Leben schickt.

                      Das ganze, ein Hochverrat, auch von Rechtswissenschaftlern, die damit die unteilbare Menschenwürde, zusammen mit dem geliebten Führer, mit ihren Worten unterstützen und damit die Würde der ganzen Menschheit mit Füssen treten.

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                    7. Zitat und Ergänzung:

                      (Warum wettern Sie nicht gegen Kiew, das 8 lange Jahre gegen die Dombass-Russen gebombt und geschossen hat? Weshalb Dombass-Russen jetzt Russland (schon seit 8 Jahren) einspringt).

                      Der Führer soll da bleiben wo er ist, und sich darüber Rechenschaft ablegen, über das, was er durch seinen (Gott den Allmächtigen) *gerechtfertigt*, seit Jahrzehnten angerichtet hat.

                      Ein autonomes Land, dass sich von einer Grossmacht losgelöst hat, soll den Frieden unter seinen Brüdern und Schwestern selbst an die Hand nehmen.

                      Der Terror, an Zivilisten, Frauen und unschuldigen Kindern, will kein Ende nehmen.

                      Vor allem, wenn man als Rechtsgelehrter, dem Führer unter die Arme greift.

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                    8. Zitat:

                      Entschuldigen Sie, aber Sie reden zunehmend wirres Zeug. Da kann und will ich nicht folgen.

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