Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach

Wie etwa http://www.welt.de am 15. Dezember 2015 unter: Putin darf Menschenrechtsurteile künftig ignorieren, berichtet, hat der russische Präsident PUTIN kürzlich ein nationales Gesetz unterzeichnet, demzufolge in Hinkunft der russische Verfassungsgerichtshof darüber befinden solle, ob bzw. inwieweit Urteile von internationalen Tribunalen über Menschenrechte dem innerstaatlichen Verfassungsrecht entsprechen und somit umgesetzt werden; dies beziehe sich vor allem„Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach“ weiterlesen