Wie etwa http://www.welt.de am 15. Dezember 2015 unter: Putin darf Menschenrechtsurteile künftig ignorieren, berichtet, hat der russische Präsident PUTIN kürzlich ein nationales Gesetz unterzeichnet, demzufolge in Hinkunft der russische Verfassungsgerichtshof darüber befinden solle, ob bzw. inwieweit Urteile von internationalen Tribunalen über Menschenrechte dem innerstaatlichen Verfassungsrecht entsprechen und somit umgesetzt werden; dies beziehe sich vor allem„Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach“ weiterlesen
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Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.
Unten, bei: Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen, haben wir gezeigt, dass der US-Präsident für den Abschluss von internationalen Vereinbarungen, welche die teleologische Qualität der Schaffung neuer völkerrechtlicher Verbindlichkeiten nicht erreichen, sondern letztere, wie sie bereits bestehen, lediglich weiter präzisieren, die in der US-Constitution für den Abschluss von„Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.“ weiterlesen
Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.
Allenthalben stößt man auf die veröffentlichte Meinung, wonach nationales Verfassungsrecht völkerrechtliche Verträge zu brechen imstande sei; so zuletzt etwa in dem thread bei derstandard.at. Im Folgenden wollen wir daher, anschließend an unsere Ausführungen oben, bei: Erfolgte das Ersuchen des ukrainischen Präsidenten an Russland um militärische Hilfe völkerrechtlich wirksam? [Suchstichwort: full powers], dieser Frage abermals und in„Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.“ weiterlesen