Artikel 77 UNCLOS in seiner englischen Sprachfassung lautet: Zu allererst ist festzustellen, dass dem Küstenstaat hier keine Souveränität über den Kontinentalschelf eingeräumt wird, sondern lediglich souveräne Rechte, was einen großen Unterschied macht; denn während die Souveränität den Inbegriff der Summe aller höchsten Rechte ausmacht, welche man betreffs eines Gegenstandes haben kann, bedeuten souveräne Rechte„Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte“ weiterlesen
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Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach
Wie etwa http://www.welt.de am 15. Dezember 2015 unter: Putin darf Menschenrechtsurteile künftig ignorieren, berichtet, hat der russische Präsident PUTIN kürzlich ein nationales Gesetz unterzeichnet, demzufolge in Hinkunft der russische Verfassungsgerichtshof darüber befinden solle, ob bzw. inwieweit Urteile von internationalen Tribunalen über Menschenrechte dem innerstaatlichen Verfassungsrecht entsprechen und somit umgesetzt werden; dies beziehe sich vor allem„Russlands Gesetz gegen die internationale Gerichtsbarkeit in Menschenrechten im Lichte des Grundsatzes der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen nicht dem Willen des Vertragspartners, sondern der Bedeutung deren Inhalts nach“ weiterlesen
Über den Entwurf einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Referendum auf der Krim (S/2014/189)
In seiner 7138. Sitzung vom 15. März 2014 (S/PV.7138) stimmte der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) über den Entwurf einer Resolution zum Referendum auf der Krim vom 16. März 2014 (S/2014/189) mit dem Ergebnis ab, dass 13 der 15 Stimmberechtigten für den Entwurf und einer, namentlich die Russische Förderation, dagegen votierten, während sich China„Über den Entwurf einer Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Referendum auf der Krim (S/2014/189)“ weiterlesen
Zur Rechtsgrundlage der Volksabstimmung über die Abspaltung von der Ukraine in der Autonomen Republik Krim
Die Halbinsel Krim ist laut Artikel 134 der Ukrainischen Verfassung an integral constituent part of Ukraine and shall resolve issues relegated to its authority within the frame of its reference, determined by the Constitution of Ukraine. Sie wird zu etwa 60% ihrer Bevölkerung von ethnischen Russen bewohnt. Am 16. März 2014 fand auf der Krim eine von deren„Zur Rechtsgrundlage der Volksabstimmung über die Abspaltung von der Ukraine in der Autonomen Republik Krim“ weiterlesen