Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte

Artikel 77 UNCLOS in seiner englischen Sprachfassung lautet:   Zu allererst ist festzustellen, dass dem Küstenstaat hier keine Souveränität über den Kontinentalschelf eingeräumt wird, sondern lediglich souveräne Rechte, was einen großen Unterschied macht; denn während die Souveränität den Inbegriff der Summe aller höchsten Rechte ausmacht, welche man betreffs eines Gegenstandes haben kann, bedeuten souveräne Rechte„Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte“ weiterlesen

Zur Möglichkeit einer zukünftigen Rolle der Europäischen Union unter den Regeln der UNCLOS.

In diesem Blog haben wir an mehreren Stellen – vorwiegend in unseren Schriftsätzen im Verfahren, das derzeit beim EGMR behängt, welche hier zu finden sind – dargelegt, dass die Bestimmungen über das AREA der UNCLOS auch auf das derzeit trockene Land anzuwenden sind. Artikel 151/1a UNCLOS lautet: Without prejudice to the objectives set forth in„Zur Möglichkeit einer zukünftigen Rolle der Europäischen Union unter den Regeln der UNCLOS.“ weiterlesen

Der Krieg der Giganten: Genie gegen Gewalt – Wer wird gewinnen?

Wie wir zuletzt, oben, bei: Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren, gezeigt haben, verpflichtet geltendes Völkerrecht alle Staaten, die UNCLOS zu ratifizieren. Außerdem haben wir bereits mehrfach aufgezeigt, dass der in der UNCLOS zentrale Begriff des Area nicht nur das unter Wasser„Der Krieg der Giganten: Genie gegen Gewalt – Wer wird gewinnen?“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren

In ihrer 1933. Plenarsitzung (A/PV.1933) vom 17. Dezember 1970 verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) mit 108 Jastimmen, bei 14 Enthaltungen und 5 Nichtwählern die Resolution 2749(XXV) Declaration of Principles Governing the Sea-Bed and the Ocean Floor, and the Subsoil Thereof, beyond the Limits of National Jurisdiction. Wie wir in diesem Forum an mehreren Stellen„Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren“ weiterlesen

Ein kurzer prosaischer Vorabriss über den wesentlichen Inhalt der UNCLOS, was die Erdoberfläche angeht.

Die UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) definiert als das Area  the seabed and ocean floor and subsoil thereof, beyond the limits of national jurisdiction, worunter, wie wir behaupten und aus den Vorarbeiten zu ihr herauslesen, (fast) die gesamte Erdoberfläche, mithin auch die trockene zählt; und bestimmt, dass die Erforschung und Nutzung seiner„Ein kurzer prosaischer Vorabriss über den wesentlichen Inhalt der UNCLOS, was die Erdoberfläche angeht.“ weiterlesen