Zum krankheitsbedingten Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil XIV. Die Antwort.

Im Friedensvertrag von Camp David, vom 26.3.1979, haben Ägypten und Israel unter Zeugenschaft und Vermittlung der USA hinsichtlich des Suez-Kanals die Anwendung der Suez-Konvention von Konstantinopel aus 1888 (RGBl. 85/1889) vereinbart. Es scheint im Netz bedauerlicherweise keine Datenbank über Mitgliedschaften etc. der Verträge vor dem Völkerbund zu geben, sodass ich nicht sagen kann, wer heute„Zum krankheitsbedingten Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil XIV. Die Antwort.“ weiterlesen

Zum krankheitsbedingten Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil XIII.

Artikel 9 Absatz 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lautet: Die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes gelten als Bestandteile des Bundesrechtes. Die Convention on the Rights of the Child (CRC), BGBl 7/1993, die von Österreich 1992 ratifiziert worden ist, hat 193 Mitgliedstaaten, ist also allgemein akzeptiert. Diese allgemeine Akzeptanz der in der CRC verankerten Kinderrechte führt dazu,„Zum krankheitsbedingten Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil XIII.“ weiterlesen

Zu Guantanamo und anderen Gerichtsbarkeiten. Teil 2.

        [Fortsetzung von: Zu Guantanamo und anderen Gerichtsbarkeiten. Teil 1.]       Die ausgabenseitige Postenbildung im Bereich der „Justizbehörden in den Ländern“ im BFG 2005 ist somit nicht nur BHG- sondern auch verfassungswidrig.   Für die einnahmenseitige gilt dies noch mehr, weil dort noch weniger differenziert worden ist.   Im Hinblick„Zu Guantanamo und anderen Gerichtsbarkeiten. Teil 2.“ weiterlesen

Zu Guantanamo und anderen Gerichtsbarkeiten. Teil 1.

    Demnächst werde ich hier ausführlicher nachweisen, dass die Verträge, auf denen basierend die USA die Bucht von Guantanamo nutzen, eine Verwendung als Gefangenenlager nicht hergeben. Kuba ist daher schon jetzt aufgerufen, gegen diese Nutzungsart entschieden zu protestieren.   20100410, 1555 (aktualisiert bis 1812) Die im Folgenden diskutierten Verträge finden sich alle, soweit nicht„Zu Guantanamo und anderen Gerichtsbarkeiten. Teil 1.“ weiterlesen

Das Recht auf freie Äußerung der Meinung und Gedanken im Lichte der damit verbundenen Verantwortung. Ein Rückblick. (Teil II)

      [Fortsetzung von: Das Recht auf freie Äußerung der Meinung und Gedanken im Lichte der damit verbundenen Verantwortung. Ein Rückblick. (Teil I).]     <<<<< Das Zusammenwirken dieser normativen Bestimmungen (insb deren halbfett hervorgehobene Phrasen) bzw. der Umstand, dass die VO II 12/2002 ihnen nicht entspricht, stellt, ohne dass es des Dazwischentretens einer„Das Recht auf freie Äußerung der Meinung und Gedanken im Lichte der damit verbundenen Verantwortung. Ein Rückblick. (Teil II)“ weiterlesen

Das Recht auf freie Äußerung der Meinung und Gedanken im Lichte der damit verbundenen Verantwortung. Ein Rückblick. (Teil I)

    Am 23.10.2002, damals noch “in Amt und Würden”, setzte ich die nachfolgende [<<<<<…>>>>>] Beschwerde an den österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab. Über sie wurde nie entschieden, das Verfahren vielmehr vom VfGH während meiner Untersuchungshaft in Wien JA Josefstadt (19.12.2002 bis 3.4.2003) mit der aktenwidrigen Behauptung eingestellt, ich hätte die Beschwerde zurückgezogen. Noch eine Bemerkung„Das Recht auf freie Äußerung der Meinung und Gedanken im Lichte der damit verbundenen Verantwortung. Ein Rückblick. (Teil I)“ weiterlesen

Menschen- und Bürgerrechte (1789)‏

Am 4.10.2009 sendete ich die nachstehende [<<<…>>>] E-Mail ab, der ein Attachement mit nachher folgendem [«««…»»»] Inhalt beigefügt war: <<< Meine Lieben, erst einmal: Guten Morgen! Anbei sende ich Euch die fertig gestellte Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. – Heute Vormittag war ich in Bregenz am See und trank, wie gewohnt, meinen Kaffe im „Eispavillon“.„Menschen- und Bürgerrechte (1789)‏“ weiterlesen