[Fortsetzung von: Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil VI.] 20100813, 1821 (korr. 20100816, 1925) Ein weiterer springender Punkt dabei ist nämlich, dass die IAEA durch ihre hier kritisierte Vorgangsweise suggeriert, es handle sich bei der von ihr erbrachten Dienstleistung um eine made available by the Agency or at its request or under its supervision„Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil VII.“ weiterlesen
Kategorie-Archive: Kriegs- und Verteidigungsrecht
Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil VI.
[Fortsetzung von: Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil V.] 20100731, 1617 "Une fois de plus, Nicolas Sarkozy s’aligne sur les thèses du FN" von der online Le Monde hat mich zur folgenden Überlegung inspiriert: Artikel IV der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der„Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil VI.“ weiterlesen
Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil V.
[Fortsetzung von: Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil IV.] Zu Loans, policy rate, interest, hypermarket… Als Jurist fällt es einem nicht schwer, daran zu glauben, dass dereinst Verträge zwischen denjenigen, die vorwiegend zur geistigen Arbeit eingeteilt wurden, und denjenigen, die die körperliche verrichten sollten, geschlossen worden sind. Verträge, nach denen es„Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil V.“ weiterlesen
Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil IV.
20100703, 1132: aktualisiert bzw. ergänzt Im Folgenden mache ich dem geschätzten Leser einige Gedanken zugänglich, die ich zum Comprehensive Iran Sanctions, Accountability, and Divestment Act of 2010, bzw. zu dessen ersten Artikeln, gehegt habe, welcher Gesetzesentwurf heute Abend vom US-Präsidenten angeblich unterzeichnet werden soll. Wie gewohnt gehe ich Absatz für Absatz„Zum Hochverrat und seinen Wirkungen. Teil IV.“ weiterlesen
Verbotene Intervention, Aggressionskrieg und Irak
Am 10.11.2002 habe ich das folgende [<<<<<…>>>>>] Dossier via E-Mail an zahlreiche diplomatische Vertretungen bei den Vereinten Nationen versendet: <<<<< (Entwurf) Dossier zur Frage der Rechtmäßigkeit der Resolution 1441 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8.11.2002 gegen die Republik Irak unter der Satzung der Vereinten Nationen 1. Zur„Verbotene Intervention, Aggressionskrieg und Irak“ weiterlesen
Nochmals: Zum Verbotsgesetz, und zu anderen Ungeheuerlichkeiten
In Wahrheit fördert das Verbotsgesetz den so genannten Antisemitismus bzw. totalitäres Denken mehr, als es ihn (es) verhindert: Die Geschehnisse vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg in Österreich haben sich – wie dies mit jedem Krieg der Fall ist – tief in die Seelen der Menschen eingefressen – so tief, dass sie die Erlebnisse„Nochmals: Zum Verbotsgesetz, und zu anderen Ungeheuerlichkeiten“ weiterlesen
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil C. – Zugleich ein Beitrag zum Markenrecht.
[Fortsetzung von: Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.] Unten bei: Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil IX., habe ich bereits aus Artikel 10 des Friedensvertrags von Amiens zitiert, was dortige sonderbare Bestimmungen rund um ein Beibehalten von Sprache angeht. Um es„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil C. – Zugleich ein Beitrag zum Markenrecht.“ weiterlesen
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.
[Fortsetzung von: Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.] Es folgen Einträge, die ich im Rahmen einer regen Diskussion ursprünglich bei http://www.forum.kurier.at gepostet habe, welche dann aber, ohne mein Einverständnis, bei http://www.antisemitismus.at reingestellt wurde. Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich die Beiträge meiner Diskussionspartner hier nicht bringen. <<<<< 16/10/2003 10:56„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.“ weiterlesen
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.
Artikel 20 des Traité définitive de Paix, fait à Amiens, le 6 germinal an X de la République française [le 27 mars 1802] lautet, wie folgt: „Art. 20. Il est convenu que les Parties Contractantes, sur les réquisitions faites par elles respectivement, ou par leurs Ministres et Officiers dûment autorisés à cet effet, seront tenues„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.“ weiterlesen
Von Nigerianern, englischen Fäkalvoyeuren und dem Menschenrecht auf Asyl
Einer meiner letzten Fälle als amtierender Rechtsanwalt war die im folgenden [<<<<<…>>>>>] dargestellte Strafsache des Nigerianischen Staatsbürgers Sunday Kalikwn, dessen Identität ich (wie ich hoffe, mit seiner Zustimmung) hier nicht verschweige, der Authentizität wegen. Meine Vorgangsweise als dessen Verteidiger in Strafsachen trug mir seinerzeit eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein, über die –„Von Nigerianern, englischen Fäkalvoyeuren und dem Menschenrecht auf Asyl“ weiterlesen