Der Zweck der auf UN-Ebene vereinbarten Bemühungen gegen den Klimawandel findet sich in Artikel 2 der UN-Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC) und lautet: Der Hauptzweck geht demnach dahin, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre so zu begrenzen, dass gefährliche Einflüsse auf das Klimasystem verhindert werden. Mit Temperaturen hat dies nur insofern zu tun, als diese einen Indikator für diese„Zum UN- und EU-Klimarecht“ weiterlesen