Zum UN- und EU-Klimarecht

Der Zweck der auf UN-Ebene vereinbarten Bemühungen gegen den Klimawandel findet sich in Artikel 2 der UN-Klima-Rahmenkonvention (UNFCCC) und lautet: Der Hauptzweck geht demnach dahin, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre so zu begrenzen, dass gefährliche Einflüsse auf das Klimasystem verhindert werden. Mit Temperaturen hat dies nur insofern zu tun, als diese einen Indikator für diese„Zum UN- und EU-Klimarecht“ weiterlesen

Der Bericht des UNSG S/2016/92 über ISIL

Völlig atypisch nahm der UNSC in den opertiven Teil seiner Resolution S/RES/2253(2015), in deren Punkt 97 einen Erwägungsgrund auf, wohl um zu demonstrieren, wie der darin enthaltene Auftrag zur Berichterstattung an den UNSG gemeint war; besagter Punkt 97. lautet: ISIL Reporting Recalling the threat posed to international peace and security by ISIL and associated individuals,„Der Bericht des UNSG S/2016/92 über ISIL“ weiterlesen