Zur Rechtsnatur der NATO-Russland-Gründungsakte aus 1997

Die NATO-Russland-Gründungsakte wurde am 27. Mai 1997 von der Russischen Föderation einerseits und der NATO sowie deren Mitgliedstaaten andererseits in Paris unterzeichnet. Ihr einleitender Absatz lautet: The Russian Federation, on the one hand, and the North Atlantic Treaty Organization and its member States, on the other hand, hereinafter referred to as Russia and NATO, based„Zur Rechtsnatur der NATO-Russland-Gründungsakte aus 1997“ weiterlesen

Zur Rechtsgebundenheit des Abstimmungsverhaltens im Europäischen Rat (ER) betreffs der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Die GASP der Europäischen Union (EU) wird im Titel V (Art. 21 bis 46) des EUV beschrieben. Nach Art. 24 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 EUV wird die GASP „vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt„. Weit verbreitet ist nun der Glaube, dass eine GASP insoweit nicht vorgenommen werden könne, als„Zur Rechtsgebundenheit des Abstimmungsverhaltens im Europäischen Rat (ER) betreffs der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)“ weiterlesen

Nochmals: Zum Asylrecht in der Europäischen Union

Artikel 18 der EU-Grundrechtscharta lautet: Das Recht auf Asyl wird nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet. Hier„Nochmals: Zum Asylrecht in der Europäischen Union“ weiterlesen

Der Bericht des UNSG S/2016/92 über ISIL

Völlig atypisch nahm der UNSC in den opertiven Teil seiner Resolution S/RES/2253(2015), in deren Punkt 97 einen Erwägungsgrund auf, wohl um zu demonstrieren, wie der darin enthaltene Auftrag zur Berichterstattung an den UNSG gemeint war; besagter Punkt 97. lautet: ISIL Reporting Recalling the threat posed to international peace and security by ISIL and associated individuals,„Der Bericht des UNSG S/2016/92 über ISIL“ weiterlesen

Nochmals: Zum Ukraine-Konflikt und der Resolution der UNGA A/RES/68/262

Unter dem Titel: Zur Rechtsgrundlage der Volksabstimmung über die Abspaltung von der Ukraine in der Autonomen Republik Krim, habe ich bereits 2014 zu dem Thema Stellung bezogen. Aufgrund der aktuellen Lage sehe ich mich veranlasst, dies abermals zu tun: Die Grundsätze und Zwecke der Vereinten Nationen, wie sie in Artikel 1 und 2 der UN-Charta„Nochmals: Zum Ukraine-Konflikt und der Resolution der UNGA A/RES/68/262“ weiterlesen

Zur Möglichkeit einer zukünftigen Rolle der Europäischen Union unter den Regeln der UNCLOS.

In diesem Blog haben wir an mehreren Stellen – vorwiegend in unseren Schriftsätzen im Verfahren, das derzeit beim EGMR behängt, welche hier zu finden sind – dargelegt, dass die Bestimmungen über das AREA der UNCLOS auch auf das derzeit trockene Land anzuwenden sind. Artikel 151/1a UNCLOS lautet: Without prejudice to the objectives set forth in„Zur Möglichkeit einer zukünftigen Rolle der Europäischen Union unter den Regeln der UNCLOS.“ weiterlesen

Zur Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 275/1 AEUV, vertragswidrige Außenpolitiken zu verurteilen

Artikel 275 Absatz 1 AEUV lautet: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nicht zuständig für die Bestimmungen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsakte.  Unseren Lesern bekannt ist, dass wir zu C-52/15 P des Europäischen Gerichtshofs in zweiter Instanz ein Verfahren gegen den Rat der Europäischen Union geführt„Zur Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs nach Artikel 275/1 AEUV, vertragswidrige Außenpolitiken zu verurteilen“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren

In ihrer 1933. Plenarsitzung (A/PV.1933) vom 17. Dezember 1970 verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) mit 108 Jastimmen, bei 14 Enthaltungen und 5 Nichtwählern die Resolution 2749(XXV) Declaration of Principles Governing the Sea-Bed and the Ocean Floor, and the Subsoil Thereof, beyond the Limits of National Jurisdiction. Wie wir in diesem Forum an mehreren Stellen„Die Resolution A/RES/2749(XXV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen und die in ihr festgestellte allgemeine Pflicht, die UNCLOS zu ratifizieren“ weiterlesen

Nochmals: Die Definition des Flüchtlings nach Artikel I der UN-Flüchtlingskonvention

Artikel I A/2 der UN-Flüchtlingskonvention 1951/1967 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) in der Fassung des Protocol relating to the Status of Refugees aus 1967 (P 1967; 606 UNTS 268) lautet im hier relevanten Teil: A. For the purposes of the present Convention, the term “refugee” shall apply to any person who: […]„Nochmals: Die Definition des Flüchtlings nach Artikel I der UN-Flüchtlingskonvention“ weiterlesen

Zur Völkerrechtswidrigkeit einer generellen Registrierungspflicht von Flüchtlingen

Die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) hat mit ihrer Resolution A/RES/319(IV) vom 3. Dezember 1949, was folgt, erwogen: Die GA stellt hier fest, dass das Flüchtlingsproblem seiner Natur und seinem Rahmen nach ein internationales sei. Die GA hat bei der Erfüllung ihrer Kompetenzen – auch wenn dies aus keiner Bestimmung der UN-Charta expressis verbis„Zur Völkerrechtswidrigkeit einer generellen Registrierungspflicht von Flüchtlingen“ weiterlesen