In Wahrheit fördert das Verbotsgesetz den so genannten Antisemitismus bzw. totalitäres Denken mehr, als es ihn (es) verhindert: Die Geschehnisse vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg in Österreich haben sich – wie dies mit jedem Krieg der Fall ist – tief in die Seelen der Menschen eingefressen – so tief, dass sie die Erlebnisse„Nochmals: Zum Verbotsgesetz, und zu anderen Ungeheuerlichkeiten“ weiterlesen
Autor-Archive:Arthur H. Lambauer
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil C. – Zugleich ein Beitrag zum Markenrecht.
[Fortsetzung von: Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.] Unten bei: Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil IX., habe ich bereits aus Artikel 10 des Friedensvertrags von Amiens zitiert, was dortige sonderbare Bestimmungen rund um ein Beibehalten von Sprache angeht. Um es„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil C. – Zugleich ein Beitrag zum Markenrecht.“ weiterlesen
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.
[Fortsetzung von: Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.] Es folgen Einträge, die ich im Rahmen einer regen Diskussion ursprünglich bei http://www.forum.kurier.at gepostet habe, welche dann aber, ohne mein Einverständnis, bei http://www.antisemitismus.at reingestellt wurde. Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich die Beiträge meiner Diskussionspartner hier nicht bringen. <<<<< 16/10/2003 10:56„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil B.“ weiterlesen
Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.
Artikel 20 des Traité définitive de Paix, fait à Amiens, le 6 germinal an X de la République française [le 27 mars 1802] lautet, wie folgt: „Art. 20. Il est convenu que les Parties Contractantes, sur les réquisitions faites par elles respectivement, ou par leurs Ministres et Officiers dûment autorisés à cet effet, seront tenues„Zum Recht auf Selbstverteidigung und anderen Notwendigkeiten. Teil A.“ weiterlesen
Der juristische Amoralismus. Teil III.
[Fortsetzung von: Der juristische Amoralismus. Teil II.] * * * Sie werden diese Querschnittsauswahl der Rechtsprechung ohne Zweifel uninteressant finden. Ich habe sie für notwendig befunden, damit wir unsere Überlegungen und Schlussfolgerungen nicht ins Leere hinein vornehmen. Die Tribunale wurden eingerichtet, um Recht zu„Der juristische Amoralismus. Teil III.“ weiterlesen
Der juristische Amoralismus. Teil II.
[Fortsetzung von: Marokko, Algésiras und das Völkerrecht. Eine 2. Einleitung. Teil 2. – Zugleich: Der juristische Amoralismus. Teil I.] * * * Wir werden in unserem Code civil die Verkündung einer Theorie des Rechtsmissbrauchs nicht finden, nicht mehr als die einer Theorie des Risikos. Diese„Der juristische Amoralismus. Teil II.“ weiterlesen
Marokko, Algésiras und das Völkerrecht. Eine 2. Einleitung. Teil 2. – Zugleich: Der juristische Amoralismus. Teil I.
[Fortsetzung von: Marokko, Algésiras und das Völkerrecht – Eine 2. Einleitung. Teil 1.] 20100228, 1547 Im Artikel 4 der genannten Generalakte ist die nähere Rede von den auf die Polizeicorps bezogenen, für 5 Jahre ab Ratifizierung der Akte übernommenen, Aufgaben der Offiziere und Unteroffiziere. Im letzten Satz„Marokko, Algésiras und das Völkerrecht. Eine 2. Einleitung. Teil 2. – Zugleich: Der juristische Amoralismus. Teil I.“ weiterlesen
Marokko, Algésiras und das Völkerrecht. Eine 2. Einleitung. Teil 1.
Außerdem will ich meiner geschätzten Leserschaft meine schon im Jahr 2007 begonnene und nach einer längeren Unterbrechung im Jahre 2008 vollendete und per E-Mail versendete Übersetzung eines Textes des Titels: "Le Maroc, Algéciras et le Droit des Gens" hier zugänglich machen, den ich in: Revue Général de Droit International Public, Band„Marokko, Algésiras und das Völkerrecht. Eine 2. Einleitung. Teil 1.“ weiterlesen
Die Diktatur der Partei – Eine Mahnung.
Anschließend möchte ich einen von mir im August des vergangenen Jahres übersetzten und per E-Mail versendeten Text mit dem französischen Titel: "La Dictature de Parti" hier meiner geschätzten Leserschaft zugänglich machen, den ich in: Institut de droit international, Annuaire de l’Institut international de droit public (Paris 1935), S. 23, gefunden habe.„Die Diktatur der Partei – Eine Mahnung.“ weiterlesen
Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil IX.
[Fortsetzung von: Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil VIII.] Erwähnt werden sollte noch, dass die österreichischen Hochverräter besonders dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in besonderem Masse geistigen Diebstahl betreiben: Sie haben damit spätestens mit dem (global hochverräterisch organisierten) Staatsstreich 1918„Zum Recht, Steuern zu erheben, unter Berücksichtigung des Begriffs der Demokratie. Teil IX.“ weiterlesen