Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze

Wie oben, bei: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT, ausgeführt, stellen die im Abschnitt 5. der A/RES/1(I) der Generalversammlung der Vereinten Nationen implizit enthaltenen allgemeinen Rechtsgrundsätze eben solche im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta dar, welche sohin allgemein verbindlich sind und überdies aufgrund ihrer essentiellen Bedeutung„Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze“ weiterlesen

Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans

Die IAEA verfolgt ihre statutarische Aufgabe, nuklear-technische Aktivitäten zu sichern, auf zwei Schienen: Die eine betrifft ihre eigenen Projekte, bei denen sie insbesondere Material und/oder Know-how beisteuert oder vermittelt; während die andere von Ersuchen, deren solche Aktivitäten zu sichern, abhängt, welche ihre Mitgliedstaaten einzeln oder gemeinsam (also insbesondere etwa im Rahmen des NPT) an sie„Zusammenfassung zur Frage des Zugangs der IAEA zu militärischen Anlagen Irans“ weiterlesen

Der dem Artikel 18 der Wiener Vertragsrechtskonvention inhärente Grundsatz des Verbots der Obstruktion unterzeichneter Verträge im Lichte des maritimen Rechtsstreits zwischen Bolivien und Chile.

Wenn wir oben, bei: Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik, zum Schluss gekommen sind, dass die Abtretung laut Artikel II des Vertrags von Ancón aus 1883 (MARTENS, N. R. G., 2ème serie, Tome X, Göttingen [1885], 191) zufolge der damit in Widerspruch stehenden„Der dem Artikel 18 der Wiener Vertragsrechtskonvention inhärente Grundsatz des Verbots der Obstruktion unterzeichneter Verträge im Lichte des maritimen Rechtsstreits zwischen Bolivien und Chile.“ weiterlesen

Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik.

Wie wir oben, bei: Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik, dargelegt haben, schlossen Bolivien und Peru am 15. November 1826 in Chuquisaca einen Grenzvertrag (im spanischen Original sowie in englischer Übersetzung bei British and Foreign State Papers, Vol. XIV 1826-1827, London [1828], 959) ab, kraft dessen Artikels II Bolivien einen sein Binnenland verbindenden, an den„Der bolivianisch-peruanische Grenzvertrag von Chuquisaca (1826) und seine Bedeutung für den bolivianisch-chilenischen Rechtsstreit vor dem IGH um den Zugang Boliviens zum Pazifik.“ weiterlesen

Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.

Wie wir in diesem Blog an vielfacher Stelle gezeigt haben, ergibt das Gefüge insbesondere aus den Artikeln II, IV und VIII NPT die rechtliche Unmöglichkeit, Iran kraft einer Vereinbarung im vorgesehenen Rahmen (allein mit den P 5 +1) zu untersagen, dessen im NPT verbriefte Rechte in vollem Ausmaß auszuüben. Gleichwohl lässt sich durchaus die Rechtsansicht„Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.“ weiterlesen

Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik

Beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist ein Rechtsstreit zwischen Bolivien und Chile anhängig, dem die Klage Boliviens vom 24. April 2013 zugrunde liegt, mit welcher es von Chile im Wesentlichen begehrt, dass dieses mit ihm in Verhandlungen über einen „souveränen Zugang“ zum Pazifischen Ozean trete und solche Verhandlungen bona fide führe und zu einem„Boliviens Anspruch gegen Chile auf Zugang zum Pazifik“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT

Oben, unter: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran, haben wir bereits einige Aspekte der genannten Resolution in Bezug auf die Rechte, Atomenergie zu entwickeln, erörtert. Nunmehr sollen weitere folgen. Wie gesagt, sah die genannte Resolution der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Errichtung der Atomic Energy„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT“ weiterlesen

Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran

Die Convention relative à l’ouverture des hostilités, unterzeichnet Im Haag, am 18. Oktober 1907 (MARTENS, N. R. G., 3ème ser., III, 437), deren Vertragsstaaten sowohl Iran als auch die USA, aber auch Deutschland, Frankreich, Russland, China und Großbritannien sind, lautet in ihrem Artikel I, in deutscher Übersetzung, wie folgt: Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht„Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran

Vom 16. bis zum 26. Dezember 1945 trafen sich die Außenminister Großbritanniens, der UdSSR sowie der USA in Moskau. In dem darüber am 27. Dezember 1945 unterzeichneten, bei der Library of Congress, http://www.loc.gov, zugänglichen Communiqué und Bericht findet sich unter dessen Abschnitt VII. jener Text, welcher am 24. Jänner 1946 in der siebzehnten Sitzung der Generalversammlung„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran“ weiterlesen

Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.

In unserer Monografie eines Kurzkommentars zum NPT (LAMBAUER, Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, Nordhausen [2013] 102) haben wir betreffs des Rechtes nach Artikel IV/1 NPT, die Erforschung, Erzeugung und Nutzung von Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln, erwogen, was folgt: Das Recht auf vollständigen eigenen Zyklus nach Absatz 1 setzt allerdings eigenständige Entwicklung„Das Recht auf Entwicklung nach Artikel IV/1 NPT und seine Implikationen auf das Recht auf globalen Wirtschafts- und Sozialausgleich.“ weiterlesen