Der genannte große Philosoph beginnt sein Werk über die Moralphilosophie oder Ethik (1750) in einer von mir aus dem Lateinischen übersetzten Einleitung, wie folgt:

Der darin zitierte § 64 des Discursus praeliminaris nimmt Bezug auf Wolffs Werk: Philosophia Rationalis Sive Logica: Methodo Scientifica Pertractata Et Ad Usum Scientiarum Atque Vitae Aptata. Praemittitur Discursus Praeliminaris De Philosophia In Genere. Renger, Frankfurt/Leipzig (1732), und lautet in meiner Übersetzung aus dem Lateinischen:

Bei aufmerksamem Studium dieser Textausschnitte erhellt, dass Wolff der (meines Erachtens zutreffenden) Auffassung war, dass in unserer Zeit keine natürlichen Umstände vorherrschen, weil der Mensch mitnichten frei und ungebunden, seines eigenen Rechtes, sondern in mannigfaltige Sachzwänge verstrickt ist, die ihm ein Staat oktroyiert, der allzu oft zum Selbstzweck und Trog zur Ernährung seiner Protagonisten verkommen ist.
Wolff weist, durch die eigentümliche, syntaktisch nicht korrekte, Formulierung: Was freilich im Discursu praeliminari, wo die Bemerkungen, die vorhin hinzugefügt worden sind, noch nicht erklärt worden waren, nicht möglich war, hat jetzt beliebt, ein wenig deutlicher auszusprechen, außerdem darauf hin, dass ihm die Obrigkeit untersagt hat, diese Wahrheit zu kolportieren, sodass er in seinem neuen, späteren Werk sich darauf beschränkte: auf welche der Mensch seine Handlungen frei nach dem Gesetz der Natur ausrichten kann, zu formulieren; freilich nicht, ohne auf seine frühere Fassung hinzuweisen.
Bei solcher Betrachtung des Lebens erweist sich etwa jedwedes Strafrecht gegenüber solch Unfreien als in hohem Maße ungerecht und amoralisch.
Dass jetzt aber zum Beispiel die Angehörigen der Bewegung LastGeneration dafür bestraft werden, dass sie frei und den natürlichen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend tun, was zu tun ist, entbehrt nicht einer sarkastischen Paradoxie, die ihresgleichen sucht.
Arthur H. Lambauer