Meine Lieben,
anbei einen soeben (vorerst wenigstens in seinem ersten Punkt) grundlegend überarbeiteten Text meiner Übersetzung aus dem Lateinischen des Wormser Konkordates, welcher nunmehr gegenüber der vorigen Fassung erheblich deutlicher Aufschluss über bereits dargelegte Zusammenhänge gibt.
Höchst interessant und in keinem unwesentlichen Zusammenhang dazu scheint mir zu sein, worüber ich schon vor ein paar Wochen bei Crabbe, Concilia omnia, tam generalia quam particularia, I, 551, ähnlich wie zuletzt über den Satz aus 1736, gleichsam gestolpert bin:

Ehrlich gesagt, sind mir diese Zeilen zu komplex, um, nachdem ich sie heute das erste Mal so richtig studiert habe, bereits eine Deutung ihrer zu wagen; wobei ich erst die ersten beiden Absätze, also der linken Spalte überhaupt gelesen habe, welche ja offenbar zusammengehören, zumal das quod im zweiten als: und daher, zu übersetzen ist. Ich kann vorerst nur meiner Vermutung darüber Ausdruck geben, dass beide sehr eng damit zu tun haben, was ich heute über den göttlichen Geist des Kindes sowie zuvor über 211 gesagt habe.
Zu digami übrigens: Calepino, Lexicon, (1535), 162:

bzw. 74:

Also, mal sehen, ob mir diesbezüglich noch die rechten Eingebungen gegönnt sein werden, um dahinter zu kommen, was da genau gemeint ist. Denn fest scheint mir zu stehen, dass es sich dabei um Zentrales handelt, war Innozenz I. doch alles andere als ein für Europa unbedeutender Papst.
Wie auch immer, Ihr Lieben, ich werde jetzt eine Pause einlegen, nachdem ich seit 1000 ununterbrochen dran bin.
Liebste Umarmungen und Küsse