Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.

Allenthalben stößt man auf die veröffentlichte Meinung, wonach nationales Verfassungsrecht völkerrechtliche Verträge zu brechen imstande sei; so zuletzt etwa in dem thread bei derstandard.at. Im Folgenden wollen wir daher, anschließend an unsere Ausführungen oben, bei: Erfolgte das Ersuchen des ukrainischen Präsidenten an Russland um militärische Hilfe völkerrechtlich wirksam? [Suchstichwort: full powers], dieser Frage abermals und in„Zur Frage, ob nationales Verfassungsrecht, das Inhalten von geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen widerspricht, letztere unwirksam macht.“ weiterlesen

Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen

In der Sektion 8 des Artikels I der US-Constitution (USC), welcher die legislativen Kompetenzen des US-Kongresses regelt, kommt eine Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, nicht vor. Jedoch heißt es im Artikel I, Sektion 10 USC einleitend: No state shall enter into any treaty, alliance, or confederation […]. Im Artikel II, Sektion 2, Unterabsatz 2, welcher die Kompetenzen des„Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen“ weiterlesen