Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.

In ihrer 1194. Plenarsitzung vom 14. Dezember 1962 (A/PV.1194) verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Resolution A/RES/1803(XVII) mit dem Titel: Permanent sovereignty over natural resources. Mit dieser Resolution stellte die GA gemäß Artikel 11/1 VN-Charta general principles of co-operation in the maintenance of international peace and security in Bezug auf die Verwaltung und Nutzung„Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.“ weiterlesen

Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip

Wie zuletzt das Beispiel Ukraine gezeigt hat, können das Selbstbestimmungsrecht der Völker einerseits und das Recht auf territoriale Unversehrtheit andererseits mit einander kollidieren. Diese Kollision rechtlich aufzulösen, soll im Folgenden versucht werden. Wie wir oben, bei: Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!, erläutert haben, sind die Völker nicht nur die eigentlichen Völkerrechtssubjekte, welche sich lediglich zur Ausübung ihrer Rechte„Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip“ weiterlesen