Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.

In ihrer 1194. Plenarsitzung vom 14. Dezember 1962 (A/PV.1194) verabschiedete die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) die Resolution A/RES/1803(XVII) mit dem Titel: Permanent sovereignty over natural resources. Mit dieser Resolution stellte die GA gemäß Artikel 11/1 VN-Charta general principles of co-operation in the maintenance of international peace and security in Bezug auf die Verwaltung und Nutzung„Die Resolution A/RES/1803(XVII) über Dauerhafte Souveränität über natürliche Ressourcen und ihre Bedeutung für ein System kollektiver Verwaltung und Nutzung des natürlichen Reichtums aller Völker und Nationen.“ weiterlesen

Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!

In vielen der älteren und neueren Lehrbücher des Völkerrechts liest man immer noch, dass allein Staaten Völkerrechtssubjekte, also fähig seien, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Dass dies zumindest seit der neuen Weltordnung nicht mehr haltbar ist, welche die UN-Charta als Reaktion auf die beiden Weltkriege hervorgebracht und im Völkerrecht verankert hat, soll im„Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!“ weiterlesen

Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen

In der Sektion 8 des Artikels I der US-Constitution (USC), welcher die legislativen Kompetenzen des US-Kongresses regelt, kommt eine Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, nicht vor. Jedoch heißt es im Artikel I, Sektion 10 USC einleitend: No state shall enter into any treaty, alliance, or confederation […]. Im Artikel II, Sektion 2, Unterabsatz 2, welcher die Kompetenzen des„Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen“ weiterlesen

Auch Artikel 39 VN-Charta enthält ausschließlich Kompetenzen des Sicherheitsrats, die als Verfahrensfragen zu entscheiden sind!

Unten bei: Die Frage nach Artikel 42 UN-Charta, ob Gewalt angewandt werden soll, ist Verfahrensfrage! sowie bei: Nochmals: Zur Frage nach Artikel 42 UN-Charta als Verfahrensfrage haben wir nachgewiesen, dass die Artikel XLI und XLII der Charta der Vereinten Nationen (VN) durchwegs Kompetenzen des Sicherheitsrats (SR) beinhalten, welche im Sinne des Artikels XXVII/2 VN-Charta als„Auch Artikel 39 VN-Charta enthält ausschließlich Kompetenzen des Sicherheitsrats, die als Verfahrensfragen zu entscheiden sind!“ weiterlesen

Von regionalen Instrumenten der Friedenssicherung nach Kapitel VIII der VN-Charta

Unten bei: Über das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und seine Revolvierung an die Mitglieder derselben im Falle dessen pflichtwidriger Untätigkeit, haben wir gezeigt, dass der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) nach der neuen Weltordnung der VN-Charta die einzige Institution ist, welche militärische Gewalt in internationalen Beziehungen völkerrechtskonform anordnen und ausüben kann. Nachdem die„Von regionalen Instrumenten der Friedenssicherung nach Kapitel VIII der VN-Charta“ weiterlesen

Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen

Unten bei: Zur Rechtsprechung des EuGH in Sachen EU-Sanktionen gegen Iran, haben wir gezeigt, dass die seitens der USA und der EU wider Iran verhängten Wirtschaftssanktionen rechtswidrig sind, weil sie einer sachlichen und rechtlichen Grundlage (namentlich insbesondere eines erwiesenen rechtswidrigen Verhaltens seitens Iran) entbehren. Solche Sanktionen (Repressalien) stellen als Akte der Selbsthilfe (in diesem Falle)„Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen“ weiterlesen

Zur Kompetenz der Ständigen Vertreter bei den Vereinten Nationen nach Artikel 28/1 UN-Charta

Artikel 28 Absatz 1 der Charta der Vereinten Nationen (VN) lautet: The Security Council shall be so organized as to be able to function continuously. Each member of the Security Council shall for this purpose be represented at all times at the seat of the Organization. Der Sicherheitsrat (SR) soll demnach so organisiert sein, dass„Zur Kompetenz der Ständigen Vertreter bei den Vereinten Nationen nach Artikel 28/1 UN-Charta“ weiterlesen