Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen

Unten bei: Zur Rechtsprechung des EuGH in Sachen EU-Sanktionen gegen Iran, haben wir gezeigt, dass die seitens der USA und der EU wider Iran verhängten Wirtschaftssanktionen rechtswidrig sind, weil sie einer sachlichen und rechtlichen Grundlage (namentlich insbesondere eines erwiesenen rechtswidrigen Verhaltens seitens Iran) entbehren. Solche Sanktionen (Repressalien) stellen als Akte der Selbsthilfe (in diesem Falle)„Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen“ weiterlesen