Oben haben wir gezeigt, dass der US-Präsident nach der US-Konstitution (USK) und nach allgemeinem Völkerrecht befugt und verpflichtet ist, Ämter (Aufträge) insbesonderer militärischer Natur von fremden Staaten und Monarchen anzunehmen bzw. auszuführen, um dem Völkerrecht Wirkung zu verschaffen; und dies zwar ohne an eine Zustimmung des US-Kongresses gebunden zu sein. Hier und jetzt wollen wir„Die US-amerikanische War Powers Resolution“ weiterlesen