Oben haben wir gezeigt, dass der US-Präsident nach der US-Konstitution (USK) und nach allgemeinem Völkerrecht befugt und verpflichtet ist, Ämter (Aufträge) insbesonderer militärischer Natur von fremden Staaten und Monarchen anzunehmen bzw. auszuführen, um dem Völkerrecht Wirkung zu verschaffen; und dies zwar ohne an eine Zustimmung des US-Kongresses gebunden zu sein. Hier und jetzt wollen wir„Die US-amerikanische War Powers Resolution“ weiterlesen
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Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen
Artikel I Sektion 9 letzter Absatz der US-Konstitution lautet: No title of nobility shall be granted by the United States: and no person holding any office of profit or trust under them, shall, without the consent of the Congress, accept of any present, emolument, office, or title, of any kind whatever, from any king, prince, or foreign state. Die zitierte„Zur Befugnis des US-Präsidenten, ihm von fremden Staaten verliehene Ämter anzunehmen“ weiterlesen