Am 20. April 1871 verabschiedete der US-Kongress ein im Volksmund als Ku Klux Act bezeichnetes Gesetz mit dem Titel: Act to enforce the Provisions of the Fourteenth Amendment to the Constitution of the United States, and for other Purposes (17 Stat. 13). Abschnitt 1 dieses Gesetzes lautet: Besonderes Interesse sollte daran dem Passus entgegen gebracht werden,„Der US-amerikanische Ku Klux Act aus 1871 und seine völkerrechtlichen Bedingungen im Lichte der gegenwärtigen Flüchtlingsströme“ weiterlesen
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Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.
Wie in diesem Forum bereits mehrfach dargetan, kommt dem US-Präsidenten nach Artikel II/1 der US-Constitution die Exekutivgewalt zu. Bei der Ausübung dieser Vollzugskompetenz hat er nach Artikel VI/2 der US-Constitution diese selbst, die aufgrund ihrer ergangenen Gesetze und völkerrechtliche Verträge als höchstes Recht der Union zu beachten; die genannte Bestimmung lautet: This Constitution, and the laws of„Zur US-verfassungsrechtlichen Kompetenz des US-Präsidenten, den Vollzug verfassungswidriger Bundesgesetze auch ohne Gerichtsurteil auszusetzen.“ weiterlesen
Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.
Unten, bei: Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen, haben wir gezeigt, dass der US-Präsident für den Abschluss von internationalen Vereinbarungen, welche die teleologische Qualität der Schaffung neuer völkerrechtlicher Verbindlichkeiten nicht erreichen, sondern letztere, wie sie bereits bestehen, lediglich weiter präzisieren, die in der US-Constitution für den Abschluss von„Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen.“ weiterlesen
Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen
Aus Anlass einer bevorstehenden Einigung zwischen der Islamischen Republik Iran (Iran) und den so genannten 5+1-Mächten (den 5 Vetomächten der UNO und Deutschland) soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, ob bzw. inwieweit der US-amerikanische Präsident nach der US-Constitution (USC) befugt ist, auch ohne die Mitwirkung des US-Senats zwischenstaatliche Vereinbarungen zu treffen. In Artikel II„Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen“ weiterlesen
Die US-amerikanische War Powers Resolution
Oben haben wir gezeigt, dass der US-Präsident nach der US-Konstitution (USK) und nach allgemeinem Völkerrecht befugt und verpflichtet ist, Ämter (Aufträge) insbesonderer militärischer Natur von fremden Staaten und Monarchen anzunehmen bzw. auszuführen, um dem Völkerrecht Wirkung zu verschaffen; und dies zwar ohne an eine Zustimmung des US-Kongresses gebunden zu sein. Hier und jetzt wollen wir„Die US-amerikanische War Powers Resolution“ weiterlesen
Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen
In der Sektion 8 des Artikels I der US-Constitution (USC), welcher die legislativen Kompetenzen des US-Kongresses regelt, kommt eine Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, nicht vor. Jedoch heißt es im Artikel I, Sektion 10 USC einleitend: No state shall enter into any treaty, alliance, or confederation […]. Im Artikel II, Sektion 2, Unterabsatz 2, welcher die Kompetenzen des„Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen“ weiterlesen
Die NATO im Lichte US-amerikanischer verfassungsrechtlicher Vorgaben
Artikel II.1.7. der US-Constitution lautet: The President shall, at stated times, receive for his services, a compensation, which shall neither be increased nor diminished during the period for which he shall have been elected, and he shall not receive within that period any other emolument from the United States, or any of them. Erhebt sich„Die NATO im Lichte US-amerikanischer verfassungsrechtlicher Vorgaben“ weiterlesen