Nochmals: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen

Unten bei: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, haben wir nachgewiesen, dass dem Generalsekretär (GS) der Vereinten Nationen (VN) nach Artikel 99 der UN-Charta ein eigenständiges, von Aufträgen des Sicherheitsrates (SR) unabhängiges Recht zukommt, Situationen zu untersuchen, die mutmaßlich den Weltfrieden gefährden. Anhand eines frühen Beispiels aus den Agenden des SR, namentlich der Iran-Frage aus„Nochmals: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen“ weiterlesen

Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen

Am 21.3.2013 gab der Generalsekretär (SG) der Vereinten Nationen (VN) in einer Pressekonferenz bekannt, dass er beschlossen habe, aufgrund eines Berichts Syriens an ihn (S/2013/172) eine Untersuchung in die näheren Umstände eines darin behaupteten Gebrauchs von Chemiewaffen in Syrien durchzuführen. In der genannten Presseerklärung heißt es unter anderem: If requested by a Member State, I„Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen“ weiterlesen