Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.

Wie wir unten, bei: Nochmals: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, zusammengefasst und dort verlinkt nachgewiesen haben, kommt dem Generalsekretär (GS) der Vereinten Nationen (VN) nach Artikel 99 UN-Charta die Kompetenz zu, eigenständig Untersuchungen von Umständen vorzunehmen bzw. anzuordnen, in deren Zusammenhang der Verdacht besteht, dass sie may threaten the maintenance of international peace and security.„Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.“ weiterlesen