Die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) hat mit ihrer Resolution A/RES/319(IV) vom 3. Dezember 1949, was folgt, erwogen: Die GA stellt hier fest, dass das Flüchtlingsproblem seiner Natur und seinem Rahmen nach ein internationales sei. Die GA hat bei der Erfüllung ihrer Kompetenzen – auch wenn dies aus keiner Bestimmung der UN-Charta expressis verbis„Zur Völkerrechtswidrigkeit einer generellen Registrierungspflicht von Flüchtlingen“ weiterlesen
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Einige Gedanken zur derzeitigen europäischen Flüchtlingspolitik
Zuerst zum Begriff der Aggression, der in der UN-Charta, an exponierter Stelle zweimal vorkommt; nämlich zum einen in deren Artikel I, der da insoweit lautet: The Purposes of the United Nations are: 1. To maintain international peace and security, and to that end: to take effective collective measures for the prevention and removal of threats„Einige Gedanken zur derzeitigen europäischen Flüchtlingspolitik“ weiterlesen
Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis.
Die geltende UN-Flüchtlingskonvention aus 1951 (UN-FK 1951; Convention relating to the Status of Refugees, 189 UNTS 138) definiert einen ersten Teil der von ihr geschützten Flüchtlinge in ihrem Artikel I.A.1 wie folgt: A. For the purposes of the present Convention, the term „refugee“ shall apply to any person who : (1) Has been considered a refugee under„Die Ursprünge des Flüchtlings-Völkervertragsrechts des 20. Jahrhunderts und ihre Bedeutung für das moderne Demokratieverständnis. „ weiterlesen