In der Sektion 8 des Artikels I der US-Constitution (USC), welcher die legislativen Kompetenzen des US-Kongresses regelt, kommt eine Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, nicht vor. Jedoch heißt es im Artikel I, Sektion 10 USC einleitend: No state shall enter into any treaty, alliance, or confederation […]. Im Artikel II, Sektion 2, Unterabsatz 2, welcher die Kompetenzen des„Zur US-verfassungsrechtlichen einerseits und völkerrechtlichen Kompetenz andererseits, Vereinbarungen über die sich aus dem Sitz der Vereinten Nationen ergebenden Rechtsfragen abzuschließen“ weiterlesen