Zur ersten Reaktion der IAEA sowie des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf den mutmaßlichen Test einer Wasserstoffbombe durch die DPRK

Zahlreiche westliche Medien schalteten am 6. Januar 2016 Artikel, wonach die Demokratische Volksrepublik Korea (DPRK) in der Nacht auf diesen Tag eine H-Bombe testweise gezündet habe. Einige berichteten jedoch auch davon, dass es laut seismographischen Experten Zweifel an dieser Version gebe, welche auch vom Staatsfernsehen der DPRK kolportiert worden sei. Siehe etwa http://www.zeit.de, unter: Nordkorea will„Zur ersten Reaktion der IAEA sowie des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf den mutmaßlichen Test einer Wasserstoffbombe durch die DPRK“ weiterlesen

Zur Resolution S/RES/2254(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, über Syrien

In seiner 7588. Sitzung (S/PV.7588) vom 18. Dezember 2015 verabschiedete der Sicherheitsrat (SR) der Vereinten Nationen (VN) den von den Vereinigten Staaten von Amerika eingebrachten Entwurf (S/2015/996) einer Resolution über Syrien als S/RES/2254(2015). Darin heißt es insbesondere: The Security Council, […] Expressing its gravest concern at the continued suffering of the Syrian people, the dire and deteriorating„Zur Resolution S/RES/2254(2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, über Syrien“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/56/83 über Staatshaftung für international unerlaubte oder unrechtmäßige Handlungen, und ihre Verbindlichkeit, soweit sie Grundsätze im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta feststellt

Mit in ihrer 468. Sitzung (A/PV.468) verabschiedeter Resolution 799 (VIII) Request for the codification of the principles of international law governing State responsibility, vom 7. Dezemeber 1953 (A/RES/799[VIII]) befand die Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN), was folgt: Die GA ersucht hier die Internationale Rechtskommission (ILC) darum, die Kodifikation der Grundsätze des Internationalen Rechts, welche die Staatshaftung„Die Resolution A/RES/56/83 über Staatshaftung für international unerlaubte oder unrechtmäßige Handlungen, und ihre Verbindlichkeit, soweit sie Grundsätze im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta feststellt“ weiterlesen

Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.

Wie wir unten, bei: Nochmals: Zur Untersuchungskompetenz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, zusammengefasst und dort verlinkt nachgewiesen haben, kommt dem Generalsekretär (GS) der Vereinten Nationen (VN) nach Artikel 99 UN-Charta die Kompetenz zu, eigenständig Untersuchungen von Umständen vorzunehmen bzw. anzuordnen, in deren Zusammenhang der Verdacht besteht, dass sie may threaten the maintenance of international peace and security.„Zur Kompetenz des UN Generalsekretärs, unter Artikel 99 UN-Charta eigenständig Untersuchungen durchzuführen, am Beispiel der Prüfung der Umstände betreffs behaupteten sexuellen Missbrauchs in der Zentralafrikanischen Republik.“ weiterlesen

Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze

Wie oben, bei: Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für die Auslegung der Rechte der Nicht-Kernwaffenstaaten nach dem NPT, ausgeführt, stellen die im Abschnitt 5. der A/RES/1(I) der Generalversammlung der Vereinten Nationen implizit enthaltenen allgemeinen Rechtsgrundsätze eben solche im Sinne des Artikels 11/1 UN-Charta dar, welche sohin allgemein verbindlich sind und überdies aufgrund ihrer essentiellen Bedeutung„Artikel III NPT im Lichte der in Abschnitt 5. der A/RES/1(I) festgestellten Grundsätze“ weiterlesen

Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran

Die Convention relative à l’ouverture des hostilités, unterzeichnet Im Haag, am 18. Oktober 1907 (MARTENS, N. R. G., 3ème ser., III, 437), deren Vertragsstaaten sowohl Iran als auch die USA, aber auch Deutschland, Frankreich, Russland, China und Großbritannien sind, lautet in ihrem Artikel I, in deutscher Übersetzung, wie folgt: Die Vertragsmächte erkennen an, dass die Feindseligkeiten unter ihnen nicht„Die Konvention betreffs der Eröffnung von Feindseligkeiten und ihre Implikationen auf den atomaren Rechtsstreit mit Iran“ weiterlesen

Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran

Vom 16. bis zum 26. Dezember 1945 trafen sich die Außenminister Großbritanniens, der UdSSR sowie der USA in Moskau. In dem darüber am 27. Dezember 1945 unterzeichneten, bei der Library of Congress, http://www.loc.gov, zugänglichen Communiqué und Bericht findet sich unter dessen Abschnitt VII. jener Text, welcher am 24. Jänner 1946 in der siebzehnten Sitzung der Generalversammlung„Die Resolution A/RES/1(I) und ihre Bedeutung für den Rechtsstreit zwischen den P 5+1 und Iran“ weiterlesen

Zur Beitrittserklärung der Palästinenserbehörde zum Rom-Statut und deren Implikationen auf die Staatlichkeit des palästinensischen Volkes

Der Präsident der Palästinenserbehörde (PA), Mahmoud ABBAS, hat am 31.12.2014 mehrere Beitrittserklärungen namens eines Staates Palästina unterzeichnet, darunter jene zum Rome Statute of the International Criminal Court (2187 UNTS 90). Vgl. dazu etwa derstandard.at vom 2. Januar 2015, Palästinenser wollen Strafgerichtshof beitreten sowie UN-News vom 2. Januar 2015, UN: Palestine moves to join International Criminal Court, numerous„Zur Beitrittserklärung der Palästinenserbehörde zum Rom-Statut und deren Implikationen auf die Staatlichkeit des palästinensischen Volkes“ weiterlesen

Zur Kinderfeindlichkeit des US-amerikanischen UN-Amtssitzabkommens

Der Text der Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations (CPIUN), 1 UNTS 15, wurde  von der Generalversammlung (GA) der Vereinten Nationen (VN) am 13. Februar 1946 mit deren Resolution A/RES/22(I) angenommen und den Mitgliedern der VN zur Unterzeichnung empfohlen. Die CPIUN zählt heute 160 Vertragsparteien. In deren Artikel IV, Abschnitt 11 (d) heißt„Zur Kinderfeindlichkeit des US-amerikanischen UN-Amtssitzabkommens“ weiterlesen

Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen

Unten bei: Zur Rechtsprechung des EuGH in Sachen EU-Sanktionen gegen Iran, haben wir gezeigt, dass die seitens der USA und der EU wider Iran verhängten Wirtschaftssanktionen rechtswidrig sind, weil sie einer sachlichen und rechtlichen Grundlage (namentlich insbesondere eines erwiesenen rechtswidrigen Verhaltens seitens Iran) entbehren. Solche Sanktionen (Repressalien) stellen als Akte der Selbsthilfe (in diesem Falle)„Zur rechtlichen Implikation von Wirtschaftssanktionen auf die Wirksamkeit von Vertragsabschlüssen“ weiterlesen