Die Convention on the Territorial Sea and the Contiguous Zone und ihr Souveränitätsbegriff

Die genannte Konvention (516 UNTS, 205) weist folgenden Artikel 1 auf: 1. The sovereignty of a State extends, beyond its land territory and its internal waters, to a belt of sea adjacent to its coast, described as the territorial sea. 2. This sovereignty is exercised subject to the provisions of these articles and to other„Die Convention on the Territorial Sea and the Contiguous Zone und ihr Souveränitätsbegriff“ weiterlesen

Von Grenzen, die der Planet den Menschen setzt, und ihren völkerrechtlichen Wirkungen.

Angesichts dessen, dass es in kaum einem Lateinischen Wörterbuch zu finden ist, wird man davon ausgehen dürfen, dass es sich bei dem lateinischen Hauptwort bunda um ein sehr altes handelt. In der Tat gefunden werden kann es in DU FRESNE DU CANGE, Glossarium manuale ad scriptores mediae et infimae Latinitatis, Tomus I, Niort (1883), 779, wo„Von Grenzen, die der Planet den Menschen setzt, und ihren völkerrechtlichen Wirkungen.“ weiterlesen

Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip

Wie zuletzt das Beispiel Ukraine gezeigt hat, können das Selbstbestimmungsrecht der Völker einerseits und das Recht auf territoriale Unversehrtheit andererseits mit einander kollidieren. Diese Kollision rechtlich aufzulösen, soll im Folgenden versucht werden. Wie wir oben, bei: Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!, erläutert haben, sind die Völker nicht nur die eigentlichen Völkerrechtssubjekte, welche sich lediglich zur Ausübung ihrer Rechte„Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip“ weiterlesen