Wie zuletzt das Beispiel Ukraine gezeigt hat, können das Selbstbestimmungsrecht der Völker einerseits und das Recht auf territoriale Unversehrtheit andererseits mit einander kollidieren. Diese Kollision rechtlich aufzulösen, soll im Folgenden versucht werden. Wie wir oben, bei: Auch Völker sind Völkerrechtssubjekte!, erläutert haben, sind die Völker nicht nur die eigentlichen Völkerrechtssubjekte, welche sich lediglich zur Ausübung ihrer Rechte„Nochmals: Zur Auflösung der Kollision zwischen Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Territorialitätsprinzip“ weiterlesen