Zum Recht nach Artikel IV NPT, die Erforschung, Produktion und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln

Artikel IV/1 NPT lautet: Nothing in this Treaty shall be interpreted as affecting the inalienable right of all the Parties to the Treaty to develop research, production and use of nuclear energy for peaceful purposes without discrimination and in conformity with Articles I and II of this Treaty. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie„Zum Recht nach Artikel IV NPT, die Erforschung, Produktion und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln“ weiterlesen

Zum unveräußerlichen Recht, Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln und zu nutzen

In den Medien hört und liest man unentwegt Phrasen wie: „…als Unterzeichnerstaat des NPT hat XY das Recht, Kernenergie friedlich zu nutzen…“. Diese Darstellung bzw. Begründung des Rechts auf friedliche Nutzung der Kernenergie ist irreführend bzw. unzutreffend, denn das genannte Recht stützt sich nicht auf den NPT sondern auf allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze des Völkerrechts. Es„Zum unveräußerlichen Recht, Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu entwickeln und zu nutzen“ weiterlesen