Wie wir in diesem Blog an vielfacher Stelle gezeigt haben, ergibt das Gefüge insbesondere aus den Artikeln II, IV und VIII NPT die rechtliche Unmöglichkeit, Iran kraft einer Vereinbarung im vorgesehenen Rahmen (allein mit den P 5 +1) zu untersagen, dessen im NPT verbriefte Rechte in vollem Ausmaß auszuüben. Gleichwohl lässt sich durchaus die Rechtsansicht„Einige Gedanken zu einem möglichen Inhalt einer interpretativen Abmachung zum NPT zwischen den P 5+1 und Iran.“ weiterlesen
Schlagwort-Archive:P 5+1
Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms
Wie wir oben, bei: Zur US-amerikanischen Praxis, sogenannte congressional-exekutive agreements einem legislativen Verfahren zur Zustimmung des Kongresses zu unterziehen, gezeigt haben, unterliegen die 47 US-Senatoren, die den dort erörterten Brief an Irans Führer unterzeichnet haben, offenkundig einem Irrtum dahin, dass sie die Frage, ob ein Staat seinen Willen, durch einen Vertrag gebunden zu sein, ordentlich bekundet„Zur Rechtsnatur einer möglichen Vereinbarung zwischen den P 5+1 sowie Iran betreffs des letzteren Atomprogramms“ weiterlesen
Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen
Aus Anlass einer bevorstehenden Einigung zwischen der Islamischen Republik Iran (Iran) und den so genannten 5+1-Mächten (den 5 Vetomächten der UNO und Deutschland) soll im Folgenden der Frage nachgegangen werden, ob bzw. inwieweit der US-amerikanische Präsident nach der US-Constitution (USC) befugt ist, auch ohne die Mitwirkung des US-Senats zwischenstaatliche Vereinbarungen zu treffen. In Artikel II„Zu den Grenzen der Kompetenz des US-Präsidenten, zwischenstaatliche Vereinbarungen ohne Mitwirkung des Senats einzugehen“ weiterlesen