Die UNCLOS (United Nations Convention on the Law of the Sea) definiert als das Area the seabed and ocean floor and subsoil thereof, beyond the limits of national jurisdiction, worunter, wie wir behaupten und aus den Vorarbeiten zu ihr herauslesen, (fast) die gesamte Erdoberfläche, mithin auch die trockene zählt; und bestimmt, dass die Erforschung und Nutzung seiner„Ein kurzer prosaischer Vorabriss über den wesentlichen Inhalt der UNCLOS, was die Erdoberfläche angeht.“ weiterlesen