Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte

Artikel 77 UNCLOS in seiner englischen Sprachfassung lautet:   Zu allererst ist festzustellen, dass dem Küstenstaat hier keine Souveränität über den Kontinentalschelf eingeräumt wird, sondern lediglich souveräne Rechte, was einen großen Unterschied macht; denn während die Souveränität den Inbegriff der Summe aller höchsten Rechte ausmacht, welche man betreffs eines Gegenstandes haben kann, bedeuten souveräne Rechte„Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte“ weiterlesen