Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte

Artikel 77 UNCLOS in seiner englischen Sprachfassung lautet:   Zu allererst ist festzustellen, dass dem Küstenstaat hier keine Souveränität über den Kontinentalschelf eingeräumt wird, sondern lediglich souveräne Rechte, was einen großen Unterschied macht; denn während die Souveränität den Inbegriff der Summe aller höchsten Rechte ausmacht, welche man betreffs eines Gegenstandes haben kann, bedeuten souveräne Rechte„Zur Auslegung des Artikels 77 UNCLOS betreffs der durch ihn dem Küstenstaat hinsichtlich dessen Kontinentalschelfs eingeräumten Rechte“ weiterlesen

Zur offiziellen Meinung aus 1973 der Regierung der Republik Österreich zum Phänomen des Internationalen Terrorismus

Operativer Paragraph 7. der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen  A/RES/3034(XXVII): Measures to prevent international terrorism which endangers or takes innocent human lives or jeopardizes fundamental freedoms, and study of the underlying causes of those forms of terrorism and acts of violence which lie in misery, frustration, grievance and despair and which cause some people to„Zur offiziellen Meinung aus 1973 der Regierung der Republik Österreich zum Phänomen des Internationalen Terrorismus“ weiterlesen

Österreichs Neutralität im Lichte seiner Pflichten als UN-Mitglied

Siehe auch eine ergänzende Fortsetzung dieses Beitrags hier! Mit Schreiben vom 2. Juli 1947 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) (S/403) stellte die Republik Österreich den Antrag, als Mitglied in dieser Organisation zugelassen zu werden. Darin führte Österreich (vertreten durch seinen Botschafter in den USA) u. a. aus, wie folgt: I have been directed by„Österreichs Neutralität im Lichte seiner Pflichten als UN-Mitglied“ weiterlesen