Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.

Unten, bei: Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut, haben wir den Standpunkt vertreten, dass im Begriffshof des im NPT gebrauchten Adjektivs peaceful durchaus auch Militärisches Platz habe. Diese Auffassung läuft den im Völkerrecht althergebrachten Bedeutungen der Begriffspaare Krieg und Frieden bzw. zivil und militärisch zuwider und wird daher nicht aufrecht erhalten,„Revision des im Oktober 2013 eingenommenen Standpunkts betreffs der Begrifflichkeiten „peaceful“ sowie „military“ im NPT bzw. im IAEA-Statut.“ weiterlesen

Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut

Der NPT garantiert in seinem Artikel IV das Recht, die Erforschung, die Erzeugung und den Gebrauch von Kernenergie zu friedlichen Zwecken (for peaceful purposes) zu entwickeln. Ohne das Wort militärisch zu verwenden, verbietet Artikel II NPT die Herstellung von Kernwaffen. Demgegenüber spricht Artikel II IAEA-Statut davon, dass die IAEA, soweit sie dazu imstande ist, sicherstellen„Zu den Begriffen peaceful und military im NPT bzw. im IAEA-Statut“ weiterlesen